Handelsregister · HRB 64627

Chronologischer Auszug

BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen
gGmbH

b)
Ludwigshafen am Rhein
Geschäftsanschrift:
Ludwig-Guttmann-Str. 13, 67071
Ludwigshafen am Rhein

c)
(1)Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist sowohl die Trägerschaft
von Zweckbetrieben im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO),
insbesondere der Betrieb von
a) besonders qualifizierten ambulanten und
stationären Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Unfallverletzten, vorwiegend von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung, Patienten mit
berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten
sowie Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz
1 der Berufskrankheitenverord-nung und
sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb
dieser ambulanten und stationären
Einrichtungen zu dienen bestimmt sind,
namentlich der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
Ludwigshafen und Tübingen,
b) Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere zur
Förderung der wissenschaftlichen
Forschung auf dem Gebiet der
Unfallmedizin und der berufsbedingten
Erkrankungen, namentlich das Siegfried
Weller Institut für Unfall-medizinische
Forschung der Berufsgenossenschaftlichen
Unfallklinik Tübingen sowie das Andreas
Wentzensen Forschungsinstitut der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik
Ludwigshafen,
c) Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal
im Funktionsdienst und im
medizinischtechnischen Personal, Pflegeund Hilfspersonal sowie sonstigem
Personal der unter lit. a) und b) genannten
sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich
der PT Akademien, staatlich anerkannte
Schulen für Physiotherapie der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
Ludwigshafen und Tübingen, als auch die
Beteiligung an Gesellschaften mit
gleichlautendem oder ähnlichem, der
Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlichem Unternehmensgegenstand,
gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder
nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken
sowie die Kooperation mit Universitäten,
Universitätskliniken und Trägern anderer
Gesundheitseinrichtungen in Forschung,
Lehre und Patientenbehandlung,
insbesondere zur Entwicklung und
Umsetzung von Behandlungskonzepten;
eine Beteiligung an Gesellschaften, die
nicht ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung verfolgen, ist
ausgeschlossen, soweit eine solche
Beteiligung der Anerkennung der
Gesellschaft als gemeinnützig
entgegensteht.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Ritter, Fabian Friedrich Christian, Leimen,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
des Vereins für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung
e.V., Heidelberg (Amtsgericht Mannheim VR 330385) nach
Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung
vom 25.09.2015.
a)
16.10.2015
Heiß

b)
Fall 1
2b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Nieper, Reinhard, Kleinmachnow, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Vertretungsregelung geändert
Geschäftsführer:
Ritter, Fabian Friedrich Christian, Leimen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
01.03.2016
Heiß

b)
Fall 3
3b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Dieffenbach, Susanne, Deidesheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
27.10.2017
Heiß

b)
Fall 4
4b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Herbst, Marcus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
08.05.2018
Heiß

b)
Fall 5
5c)
(1) Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist sowohl die Trägerschaft
von Zweckbetrieben im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO),
insbesondere der Betrieb von

a) besonders qualifizierten ambulanten und
stationären Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Unfallverletzten, vorwiegend von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung, Patienten mit
berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten
sowie Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz
1 der Berufskrankheitenverordnung und
sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb
dieser ambulanten und stationären
Einrichtungen zu dienen bestimmt sind,
namentlich der
"Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
Ludwigshafen und Tübingen",

b) Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere zur
Förderung der wissenschaftlichen
Forschung auf dem Gebiet der
Unfallmedizin und der berufsbedingten
Erkrankungen, namentlich das Siegfried
Weller Institut für Unfallmedizinische
Forschung der Berufsgenossenschaftlichen
Unfallklinik Tübingen sowie das Andreas
Wentzensen Forschungsinstitut der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik
Ludwigshafen,

c) Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal,
Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst, Pflegeund Hilfspersonal sowie sonstigem
Personal der unter lit. a) und b) genannten
sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich
der PT Akademien, staatlich anerkannte
Schulen für Physiotherapie der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
Ludwigshafen und Tübingen,

als auch die Beteiligung an Gesellschaften
mit gleichlautendem oder ähnlichem, der
Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlichem Unternehmensgegenstand,
gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder
nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken
sowie die Kooperation mit Universitäten,
Universitätskliniken und Trägern anderer
Gesundheitseinrichtungen in Forschung,
Lehre und Patientenbehandlung,
insbesondere zur Entwicklung und
Umsetzung von Behandlungskonzepten;
eine Beteiligung an Gesellschaften, die
nicht ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung verfolgen, ist
ausgeschlossen, soweit eine solche
Beteiligung der Anerkennung der
Gesellschaft als gemeinnützig
entgegensteht.

(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und - vorbehaltlich der Regelung unter (7) unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.

(3) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO),
b) des öffentlichen Gesundheitswesens (§
52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO),
c) der Erziehung und der Berufsbildung (§
52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO).

(4) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche
Zwecke mit derselben Intensität und zur
selben Zeit verfolgen.

(5) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung
der weitergehenden Regelungen unter (6) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen,
die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu
dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im
Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung über die
unter (1) genannten Einrichtungen hinaus
weitere Zweckbetriebe betreiben.

(6) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
notwendig oder nützlich erscheinen und
nach Maßgabe der für die Gesellschafter
geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung der beteiligten
Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB
IV) und darf insoweit zur Verwirklichung
des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben,
insbesondere Zweigniederlassungen
errichten und Gesellschaften mit
gleichartigem oder ähnlichem
Unternehmensgegenstand gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder
mit ihnen kooperieren, sofern diese
Vorhaben im Einklang mit den seitens der
Gesellschafter wahrzunehmenden
gesetzlich vorgeschriebenen
(Pflichtaufgaben) oder zugelassenen
Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und
zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB
IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen,
Forschungskooperationen sowie
Kooperationen zum medizinischen und
technischen Know-How-Transfer,
insbesondere durch Personalaustausch,
und im Bereich der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt
zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag
der bundesunmittelbaren Gesellschafter der
für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die
Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach
§ 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder
genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5
SGB IV); die landesunmittelbaren
Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der
jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde
selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine
Anzeige durch die Gesellschaft selbst im
Auftrag des betroffenen Gesellschafters
vereinbart. Auf Verlangen einer für einen
oder mehrere Gesellschafter zuständigen
Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft
überdies alle Unterlagen vor und erteilt
sämtliche Auskünfte, welche die
Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres
Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des
Gesellschafters respektive der
Gesellschafter benötigt.

(7) Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der
unter (3) genannten Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft,
soweit sichergestellt ist, dass der
Empfänger die Mittel zweckentsprechend
verwendet.

(8) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere durch die folgenden
Tätigkeiten verwirklicht, und zwar einerseits
durch die Errichtung und Unterhaltung von

a) besonders qualifizierten ambulanten und
stationären Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Unfallverletzten, vorwiegend von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung, Patienten mit
berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten
sowie Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz
1 der Berufskrankheitenverordnung und
sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb
dieser ambulanten und stationären
Einrichtungen zu dienen bestimmt sind,
namentlich der
"Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
Ludwigshafen und Tübingen",

b) Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere zur
Förderung der wissenschaftlichen
Forschung auf dem Gebiet der
Unfallmedizin und der berufsbedingten
Erkrankungen, namentlich das Siegfried
Weller Institut für Unfallmedizinische
Forschung der Berufsgenossenschaftlichen
Unfallklinik Tübingen sowie das Andreas
Wentzensen Forschungsinstitut der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik
Ludwigshafen,

c) Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal,
Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst, Pflegeund Hilfspersonal sowie sonstigem
Personal der unter lit. a) und b) genannten
sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich
der PT Akademien, staatlich anerkannte
Schulen für Physiotherapie der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
Ludwigshafen und Tübingen andererseits
durch die Teilnahme an Traumanetzwerken
sowie die Kooperation mit Universitäten,
Universitätskliniken und Trägern anderer
Gesundheitseinrichtungen in Forschung,
Lehre und Patientenbehandlung,
insbesondere zur Entwicklung und
Umsetzung von Behandlungskonzepten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 in Ziff.(1) c) und
mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
20.11.2019
Heiß
b)
Fall 6
6b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Nieper, Reinhard, Kleinmachnow, *XX.XX.XXXX
a)
28.01.2020
Heiß

b)
Fall 7
7b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ritter, Fabian Friedrich Christian, Leimen,
*XX.XX.XXXX
a)
01.09.2020
Heiß

b)
Fall 8
8c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.

(2) Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO),
b) Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 3 AO),
c) Förderung der Erziehung und der
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7
AO),
d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO),
e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 21 AO),
f) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.

Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist
Gegenstand der Gesellschaft insbesondere

a) die Errichtung, die Unterhaltung und der
Betrieb von

aa) besonders qualifizierten ambulanten,
teilstationären und stationären
Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Unfallverletzten, vorwiegend von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung, Patienten mit
berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten,
Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz
1 der Berufskrankheitenverordnung
einschließlich der dazugehörigen
Schulungen für Patienten und Angehörige
sowie sonstigen Einrichtungen, die dem
Betrieb dieser ambulanten, teilstationären
und stationären Einrichtungen zu dienen
bestimmt sind, namentlich der
"Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
Ludwigshafen und Tübingen",
bb) Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere zur
Förderung der wissenschaftlichen
Forschung auf dem Gebiet der
Unfallmedizin und der berufsbedingten
Erkrankungen, namentlich das Siegfried
Weller Institut für Unfallmedizinische
Forschung der Berufsgenossenschaftlichen
Unfallklinik Tübingen sowie das Andreas
Wentzensen Forschungsinstitut der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik
Ludwigshafen, nebst der zeitnahen
Weitergabe der durch diese gewonnenen
Erkenntnisse, insbesondere durch
Veröffentlichungen,
cc) Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal,
Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst,
medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. aa)
und bb) genannten sowie sonstigen
Einrichtungen, namentlich der PT
Akademien, staatlich anerkannte Schulen
für Physiotherapie der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
Ludwigshafen und Tübingen,
dd) Einrichtungen für die Durchführung von
Sportangeboten zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit sowie
Förderung der körperlichen
Leistungsfähigkeit, insbesondere in den
Bereichen Präventionssport,
Behindertensport und Rehabilitationssport,

b) die Beteiligung an Gesellschaften mit
gleichlautendem, der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlichem
Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob
sie als gemeinnützig anerkannt sind oder
nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken
sowie die Kooperation mit Universitäten,
Universitätskliniken und Trägern anderer
Gesundheitseinrichtungen in Forschung,
Lehre und Patientenbehandlung,
insbesondere zur Entwicklung und
Umsetzung von Behandlungskonzepten;
eine Beteiligung an Gesellschaften, die
nicht ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung verfolgen, ist
ausgeschlossen, soweit eine solche
Beteiligung der Anerkennung der
Gesellschaft als gemeinnützig
entgegensteht;

c) die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der unter (2) Satz 1 genannten
Zwecke durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft, soweit
sichergestellt ist, dass der Empfänger die
Mittel zweckentsprechend verwendet;

d) als auch das planmäßige
Zusammenwirken mit weiteren
steuerbegünstigten Körperschaften, welche
die Voraussetzungen im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegütigte Körperschaft (§§ 51 bis 68
AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2)
Satz 1 genannten steuerbegünstigten
Zwecke.

(3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche
Zwecke mit derselben Intensität und zur
selben Zeit verfolgen.

(4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung
der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen,
die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu
dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im
Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung über die
unter (2) Satz 2 lit. a) genannten
Einrichtungen hinaus weitere
Zweckbetriebe betreiben. Insbesondere
kann sie zu diesem Zweck auch öffentlichrechtliche Körperschaften im Sinne des (2)
Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen.

(5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
notwendig oder nützlich erscheinen und
nach Maßgabe der für die Gesellschafter
geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung der beteiligten
Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB
IV) und darf insoweit zur Verwirklichung
des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des
Abschnitts -"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben,
insbesondere Zweigniederlassungen
errichten und Gesellschaften mit
gleichartigem oder ähnlichem
Unternehmensgegenstand gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder
mit ihnen kooperieren, sofern diese
Vorhaben im Einklang mit den seitens der
Gesellschafter wahrzunehmenden
gesetzlich vorgeschriebenen
(Pflichtaufgaben) oder zugelassenen
Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und
zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB
IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen,
Forschungskooperationen sowie
Kooperationen zum medizinischen und
technischen Know-How-Transfer,
insbesondere durch Personalaustausch,
und im Bereich der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt
zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag
der bundesunmittelbaren Gesellschafter der
für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die
Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach
§ 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder
genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5
SGB IV); die landesunmittelbaren
Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der
jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde
selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine
Anzeige durch die Gesellschaft selbst im
Auftrag des betroffenen Gesellschafters
vereinbart. Auf Verlangen einer für einen
oder mehrere Gesellschafter zuständigen
Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft
überdies alle Unterlagen vor und erteilt
sämtliche Auskünfte, welche die
Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres
Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des
Gesellschafters respektive der
Gesellschafter benötigt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
19.08.2021
Heiß

b)
Fall 9

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