Der Erwerb und die Verwaltung eigener Gesellschaftsbeteiligungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der BG Grundstücksentwicklungsgesellschaft Pfuhl GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tadeusz Cymerman
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2015
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Fa. Grundbesitzgesellschaft Reha-Park Altenkirchen Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Essen HRB 22024) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die BG Grundbesitz Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Essen HRB 26322) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die MP Reha-Park Altenkirchen Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Essen, HRB 26622) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.