Handelsregister · HRB 4409

Registerinformationen

BFW-Datentechnik GmbH · Amtsgericht Steinfurt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BFW-Datentechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rheine
Geschäftsanschrift
Maiglöckchenweg 9, 48432 Rheine

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4409
Gericht
Amtsgericht Steinfurt
Letzte Eintragung
18.02.2009
Abrufstand
26.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Stellung der Komplementärin in einer Kommanditgesellschaft, insbesondere der BFW-Datentechnik GmbH & Co. KG.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Günter Weßling

Rheine

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1996 zuletzt geändert am 02.03.2000
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 06.01.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,89 um EUR 24,11 auf EUR 26.100,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Rheine beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.08.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1737 Amtsgericht Rheine getreten. Freigegeben am 22.01.2004.
  • Beschluss Blatt 48 - 66 d. Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.