Handelsregister · HRB 52095
Chronologischer Auszug
BFU Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BFU Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft b) Riedstadt c) Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG. Die Gesellschaft darf allgemeine Treuhandtätigkeiten bestehend in Anlage und Verwaltung von Vermögen Dritter im eigenen Namen ausüben. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen; sie darf solche Unternehmen übernehmen oder vertreten. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und muß Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, wobei ein Geschäftsführer immer Steuerberater sein muß. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann nur Geschäftsführern erteilt werden, die Steuerberater sind. Die Anzahl der Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, darf die Anzahl der Geschäftsführer, die Steuerberater sind, nicht übersteigen. b) Geschäftsführer: Schmidt, Arnold, Steuerberater, Diplom- Kaufmann, Riedstadt-Crumstadt einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.07.1983 zuletzt geändert am 14.02.1984 | a) 18.05.2006 Weiß b) Tag der ersten Eintragung: 10.07.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 54 Sonderband | |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. b) Geändert, nun: Liquidator: Schmidt, Arnold, Riedstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | b) Die Gesellschaft ist aufgelöst. | a) 06.02.2024 Marksteiner b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.