Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz oder anderen Vermögenswerten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch diesen, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsfüh-rer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 2. Der oder die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Sind Frank Brebeck und/oder Beate Brebeck als Geschäftsführer bestellt, so sind die-se stets einzelvertretungsberechtigt. Sie können durch die Gesellschafterversammlung nur aus wichtigem Grund abberufen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Brebeck
Dormagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Beate Brebeck
Dormagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24. September 2014
Die Gesellschafterversammlung vom 11. Februar 2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung, Kapitalrücklagen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.