Handelsregister · VR 20236
Chronologischer Auszug
Bezirksverband Niederrhein des Markt- und Reisegewerbes e.V. · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bezirksverband Niederrhein des Markt- und Reisegewerbes e.V. b) Dinslaken | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. b) Vorsitzender: Herbers, Alfred, Wesel, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Kregenow, Lothar, Dinslaken, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.01.1961 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.05.1979 geändert. | a) 30.04.2009 Lobe b) Tag der ersten Eintragung in Dinslaken: 16.03.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 236 des Amtsgerichts Dinslaken getreten. Satzung Blatt 3 - 8, 25 und 72 der Akten |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Herbers, Alfred, Wesel, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr Vorsitzender: Kregenow, Lothar, Dinslaken, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Tepaß, Axel, Rheinberg, *XX.XX.XXXX | a) 04.05.2009 Schumacher | ||
| 3 | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 19.05.2016 Schumacher b) Satzung Blatt 34 - 49 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.