Handelsregister · VR 2455

Registerinformationen

Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Oldenburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2455
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
22.12.2022
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Michael Strauß

Lemförde

Vorstand

Michael Kropp

Wallenhorst-Rulle

Vorstand

Michael Neumann

Oldenburg

Vorstand

Inken Schulte

Großefehn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden Finanzen, dem stellvertretendem Vorsitzenden Sport, dem stellvertretendem Vorsitzenden Verwaltung.
  • Satzung Blatt 9 ff. der Akten Beschlussfassung Blatt 58 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 26.02.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.09.2005.
  • Beschluss Blatt 101 ff. der Akten
  • Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 21.07.2008 Datum der Mitgliederversammlung.
  • Beschluss Blatt 118 ff. der Akten
  • Beschluss Blatt 135 - 138 der Akten
  • Satzung Blatt 139 ff. der Akten
  • Beschluss Blatt 218R - 220R der Akten
  • Satzung Blatt 224 - 229 der Akten

Satzung

  • Satzung vom 02.03.2002
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Bezirkstag), § 11 (Vorstand) und § 13 (Jugendtag) und die Streichung des Abschnitts XI. (Wirksamkeit) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Bezirkstag) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 a (Eingefügt: Aufwandsentschädigung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2022 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Beschlussfassung), 4 (Mitglieder, Umgliederungen), 9 (Bezirkstag), 12 (Fachausschüsse), 13 (Jugendtag), 17 (Auflösung, Vermögensanfall) und des Abschnittes X. (Satzungsänderungen durch den Vorstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.