Handelsregister · VR 20079

Chronologischer Auszug

Bezirksfischereiverein Burglengenfeld e.V. · Amtsgericht Amberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bezirksfischereiverein Burglengenfeld e.V.

b)
Burglengenfeld
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Über Einzelausgaben bis zu 1.000,-- Euro kann der 1.
oder 2.Vorsitzende allein entscheiden. Für Ausgaben bis
zu einem Betrag von 5.000,-- Euro ist der
geschäftsführende Vorstand zuständig, darüber hinaus
der erweiterte Vorstand.

b)
1.Vorsitzender:
Fuchs, Ewald, Rieden, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Wullinger, Wolfgang, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 14.12.1958 zuletzt geändert am 23.03.2002
a)
28.11.2005
Forkel

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.01.1961.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 124 SB;
2b)
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Wullinger, Wolfgang, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Bauernfeind, Benjamin, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
1.Vorsitzender:
Fuchs, Ewald, Rieden, *XX.XX.XXXX
a)
08.08.2011
Trummer

b)
Protokoll Bl. 172 ff SB;
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Über Einzelausgaben bis zu 1.000,00 Euro kann der 1.
oder 2. Vorsitzende allein entscheiden. Für Ausgaben
bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro ist der
geschäftsführende Vorstand zuständig, darüber hinaus
der erweiterte Vorstand. Beim Kauf oder der Pacht eines
Gewässers oder Fischereirechts entscheidet der
geschäftsführende Vorstand.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde geändert: § 11 (Geschäftsgang, hier Abs. 6 Vertretungsbeschränkung).
a)
04.10.2015
Scharf

b)
Protokoll Bl. 179 ff, 180 ff SB;
Neue Satzung Bl. 185 ff SB.
4b)
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Kaiser, Rudolf, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Fuchs, Ewald, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Wullinger, Wolfgang, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Bauernfeind, Benjamin, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
26.07.2017
Scharf

b)
Protokoll Bl. 190 ff SB;
5b)
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Gebhard, Helmut, Bernhardswald, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Fuchs, Ewald, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
25.10.2019
Asbeck

b)
Protokoll Bl. 7ff (neu) SB;
6b)
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Götz, Martin, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Räder, Christian, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Kaiser, Rudolf, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Gebhard, Helmut, Bernhardswald, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2021 hat die Änderung der §§ 9 (Der Vorstand, hier
in Zifffer 1. (Der Vorstand setzt sich aus folgenden Verwaltungspersonen zusammen, hier:
(Dem erweiterten Vorstand: hier Streichung von Ziffer 2.6 (3 Fischereirechtbesitzer))) und §
12 (Hauptversammlung, hier in Ziffer 3. (Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben,
hier: Ergänzung durch Neueinfügung von Ziffern 3.12, 3.13 und 3.14)) der Satzung
beschlossen.
a)
22.11.2021
Asbeck

b)
Protokoll Bl. 10ff (neu) SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.
11ff (neu) SB.
7a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Über Einzelausgaben bis zu 2.000,00 Euro kann der 1.
oder 2. Vorsitzende allein verfügen. Ausgaben bis zu
einem Betrag von 10.000,-- Euro bedürfen der
Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft. Es ist der
gesamten Vorstandschaft in der nächsten Sitzung
darüber zu berichten. Bei Rechtsgeschäften über
10.000,-- Euro ist die Zustimmung der gesamten
Vorstandschaft erforderlich. Der Kauf eines Gewässers,
Fischereirechts oder Grundstücks bedarf der
Zustimmung der gesamten Vorstandschaft.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde unter anderem geändert: § 11 (Geschäftsgang) nun § 7 (Der Vorstand, hier
unter anderem Absatz 3 Änderung der Vertretungsbeschränkung).
a)
13.12.2022
Asbeck

b)
Satzung Bl. 14ff (neu) SB;
Protokoll Bl. 13ff (neu) SB;
8a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Über Einzelausgaben bis zu 2.000,00 Euro kann der 1.
oder 2. Vorsitzende allein verfügen. Ausgaben bis zu
einem Betrag von 10.000,-- Euro bedürfen der
Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft. Es ist der
gesamten Vorstandschaft in der nächsten Sitzung
darüber zu berichten. Bei Rechtsgeschäften über
10.000,-- Euro ist die Zustimmung der gesamten
Vorstandschaft erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 hat die Änderung der §§ 7 (Der Vorstand), 10
(Wahlen) und 12 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. Die allgemeine
Vertretungsregel hat sich unter anderem geändert.
a)
05.06.2023
Schmid

b)
Protokoll Bl. 17 ff (neu) SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 18
ff (neu) SB.
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2024 hat die Änderung des § 7 (Der Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
21.06.2024
Schmid

b)
Protokoll Bl. 21 ff (neu) SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 22
ff (neu) SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.