Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft fördert diesen Zweck vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann neben der Wohnungsversorgung auch die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern. (1) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, veräußern und bei Beachtung des § 34c GewO vermitteln. (2) Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, soweit dafür rechtlich keine Erlaubnis benötigt wird, die die Genossenschaft zur Zeit der Aufgabenübernahme nicht besitzt, Hierzu gehören Gerneinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann an ihre Mitglieder Order- und Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann sich im Rahmen ihres Zwecks, der vorstehenden Absätze und nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 GenG an Gesellschaften, sonstigen Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligen. (5) Die Genossenschaft darf ihren Geschäftsbetrieb auch auf Nichtmitglieder ausdehnen. Die Voraussetzungen für die Ausdehnung des Geschäfisbetriebs auf Nichtmitglieder beschließen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 40 gemeinsam.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
René Rhein
Neckarsulm
Vorstand
Eduard Schilling
Mühlacker
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.1953 zuletzt geändert am 15.11.2000
Die Vertreterversammlung vom 26.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 1 und 2 (Erwerb der Mitgliedschaft) ; § 8 lit. b) (Beendigung der Mitgliedschaft); § 12 Abs. 1 und Abs. 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens) ; § 15 Abs. 1 bis 8 (Ausschluss eines Mitglieds) ; § 16 Abs. 1; Abs. 2 und Abs. 5 ( Auseinandersetzung); § 18 ( Mitwirkungsrechte und Austritt); § 19 Abs. 1 und Abs. 3 ( Wirtschaftliche Rechte); § 20 lit b. ( Informations- und Kontrollrechte) ; § 22 Abs. 4 und Abs. 5 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen) ; § 23 Abs. 2 und Abs. 6 ( Pflichten der Mitglieder); § 24 Abs. 3 bis Abs. 8 ( Pflichtanteile) ; § 25 Abs. 1 bis Abs. 3 ( Freiwillige Geschäftsanteile) ; § 27 Abs. 1 bis Abs. 4 (Kündigung weiterer übernommener Anteile) ; § 28 Abs. 3 (Haftsumme) ; § 30 Abs. 2 (Organe) ; § 31 Abs. 3 ( Zusammensetzung und Bestellung des Vorstands) ; § 35 Abs. 2 und Abs. 4 ( Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit des Vorstands) ; § 36 Abs. 4; Abs. 5 und Abs. 7 ( Aufsichtsrat) ; § 37 Abs. 4 (Aufgaben des Aufsichtsrats) ; § 38 ( Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats) ; § 39 Abs. 1 und Abs. 7 (Sitzungen des Aufsichtsrats) ; § 40 ( Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) ; § 41 Abs. 2 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrats) ; § 44 Abs. 5 bis Abs. 7 ( Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung) ; § 45 Abs. 2 (Amtszeit der Vertreter) ; § 46 ( Bekanntgabe der gewählten Vertreter) ; § 47 Abs. 2; Abs. 3 und Abs. 6 (Einberufung der Vertreterversammlung) ; § 48 Abs. 8 lit e) (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) ; § 49 Abs. 2 und Abs. 4 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) ; § 50 Abs. 2 lit c) (Mehrheitserfordernisse) ; § 57 Abs. 2 (Bekanntmachungen) und § 58 Abs. 3 (Prüfung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 25.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Wirksamwerden der Kündigung), § 15 (Ausschluss eines Mitglieds), § 33 (Leitung der Genossenschaft), § 36 (Aufsichtsrat), § 39 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 40 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 41 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 43 (Vertreterversammlung), § 44 (Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung), § 45 n.F. (Virtuelle Vertreterversammlung), § 46 n.F. (Vertreterversammlung in gestreckten Verfahren), § 49 (Einberufung der Vertreterversammlung) und § 50 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.02.2006.
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1907
Änderung des Statuts: Blatt 1044/1053
Nachtrag zur Eintragung Nummer 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.