Handelsregister · VR 2226
Chronologischer Auszug
Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz e.V. Berlin-Brandenburg · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik e.V. Land Brandenburg b) Potsdam | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorsitzender: 1. Schulz, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Wriezen Stellvertretender Vorsitzender: 2. Dr. Ing. Jonigkeit, Lorenz, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) eingetragener Verein Satzung vom: 17.07.2001 | a) 28.08.2006 Brüske b) Tag der ersten Eintragung: 15.02.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz e.V. Berlin-Brandenburg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten. Der vorherigen Zustimmung bedarf es durch den Beirat für den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Errichtung und Veränderung von Gebäuden, Beiteiligung an anderen Unternehmen, Eingehung von Wechselverbindlichkeiten jeder Art, Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 25.000,00, außer bei reinen Eintreibungsprozessen, Errichtung von Zweigniederlassungen, Aufnahme von Krediten bis zu EUR 25.000,00, Abschluss von Anstellungsverträgen, Abschluß von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen. Zusätzlich bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung für die Aufnahme von Krediten über EUR 25.000,00 sowie dem Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der Errichtung und Veränderung von Gebäuden, der Beteiligung an anderen Unternehmen, der Eingehung von Wechselverbindlichkeiten jeder Art und der Errichtung von Zweigniederlassungen. b) Änderung zu Nr. 2: Nunmehr 1. Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Ing. Jonigkeit, Lorenz, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 1, 3, 5, 6, 7, 10, 13, 14, 15 und 16 beschlossen. | a) 19.09.2006 Meyerhoff |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten. Der vorherigen Zustimmung durch den Beirat bedürfen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Errichtung und Veränderung von Gebäuden; c) Beteiligung an anderen Unternehmen; d) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten jeder Art; e) Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von über 25.000 EUR, außer bei reinen Eintreibungsprozessen; f) Errichtung von Zweigniederlassungen; g)Aufnahme von Krediten bis zu 25.000 EUR; h) Abschluss von Anstellungsverträgen; i) Abschluss von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen. Zusätzlich bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung in den Punkten a) bis d), f) und Kredite über 25.000 EUR. b) Nicht mehr 1. Stellvertretender Vorsitzender: 2. Dr. Ing. Jonigkeit, Lorenz Erster Stellvertretender Vorsitzender: 3. Dr. Gastmeyer, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2013 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 1 (Name etc.), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Vorstand), § 6 (Beirat) und § 16 (Übergangsvorschrift/Inkrafttreten). | a) 26.08.2013 Jaap b) Satzung Bl. 126-132 | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Schulz, Ulrich Vorsitzender: 4. Rau, Klaus-Peter, *XX.XX.XXXX, Neuenhagen | a) 18.07.2016 Jaap | ||
| 5 | b) Nicht mehr Erster Stellvertretender Vorsitzender: 3. Dr. Gastmeyer, Ralf erster Stellvertretender Vorsitzender: 5. Dipl. Ing. Rostalski, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 09.01.2018 Jaap |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.