Handelsregister · VR 2226

Chronologischer Auszug

Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz e.V. Berlin-Brandenburg · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik e.V. Land Brandenburg

b)
Potsdam
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Schulz, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Wriezen

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Dr. Ing. Jonigkeit, Lorenz, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 17.07.2001
a)
28.08.2006
Brüske
b)
Tag der ersten Eintragung:
15.02.2002

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz e.V. Berlin-Brandenburg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vereinsvorsitzenden und dem ersten stellvertretenden
Vorsitzenden. Jeder von ihnen kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten. Der vorherigen
Zustimmung bedarf es durch den Beirat für den Erwerb,
Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Errichtung und Veränderung von
Gebäuden, Beiteiligung an anderen Unternehmen, Eingehung von Wechselverbindlichkeiten jeder Art, Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von über
EUR 25.000,00, außer bei reinen Eintreibungsprozessen,
Errichtung von Zweigniederlassungen, Aufnahme von
Krediten bis zu EUR 25.000,00, Abschluss von Anstellungsverträgen, Abschluß von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen. Zusätzlich bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung für die Aufnahme von Krediten über
EUR 25.000,00 sowie dem Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der Errichtung und Veränderung von Gebäuden, der
Beteiligung an anderen Unternehmen, der Eingehung von
Wechselverbindlichkeiten jeder Art und der Errichtung
von Zweigniederlassungen.

b)
Änderung zu Nr. 2:
Nunmehr 1. Stellvertretender Vorsitzender:

Dr. Ing. Jonigkeit, Lorenz, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2006 hat
die Änderung der Satzung in §§ 1, 3, 5, 6, 7, 10,
13, 14, 15 und 16 beschlossen.
a)
19.09.2006
Meyerhoff
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten. Der vorherigen Zustimmung durch den Beirat bedürfen: a) Erwerb, Veräußerung
und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Errichtung und Veränderung von Gebäuden; c) Beteiligung an anderen Unternehmen; d) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten jeder Art; e) Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von über
25.000 EUR, außer bei reinen Eintreibungsprozessen; f)
Errichtung von Zweigniederlassungen; g)Aufnahme von
Krediten bis zu 25.000 EUR; h) Abschluss von Anstellungsverträgen; i) Abschluss von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen. Zusätzlich bedarf es der Zustimmung der
Mitgliederversammlung in den Punkten a) bis d), f) und
Kredite über 25.000 EUR.

b)
Nicht mehr 1. Stellvertretender Vorsitzender:

2. Dr. Ing. Jonigkeit, Lorenz

Erster Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Dr. Gastmeyer, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2013 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere
§ 1 (Name etc.), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3
(Mitgliedschaft), § 5 (Vorstand), § 6 (Beirat) und
§ 16 (Übergangsvorschrift/Inkrafttreten).
a)
26.08.2013
Jaap
b)
Satzung Bl.
126-132
4b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Schulz, Ulrich

Vorsitzender:
4.
Rau, Klaus-Peter, *XX.XX.XXXX, Neuenhagen
a)
18.07.2016
Jaap
5b)
Nicht mehr Erster Stellvertretender Vorsitzender:
3. Dr. Gastmeyer, Ralf

erster Stellvertretender Vorsitzender:
5.
Dipl. Ing. Rostalski, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
09.01.2018
Jaap

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.