Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 Euro (eintausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wilhelm Dölling
Lengerich
Vorstand
Silke Landwehr
Lengerich
Vorstand
Michael Hegemann
Lengerich
Vorstand
Angelika Hukriede
Lengerich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.09.1958 zuletzt geändert am 26.03.2006
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), 4 (Eintritt der Mitglieder), 7 (Streichung der Mitgliedschaft) und 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregleung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.01.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Tecklenburg VR 251 getreten. Freigegeben am 10.11.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.