Handelsregister · HRA 722404

Chronologischer Auszug

Beuttenmüller Verwaltungs-GmbH & Co. KG · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Beuttenmüller Verwaltungs-GmbH & Co. KG

b)
Uhingen
Geschäftsanschrift:
Kanalstraße 35, 73066 Uhingen
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie
dessen jeweilige organschaftliche Vertretungsorgane
sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Beuttenmüller Beteiligungs-GmbH, Uhingen (Ulm
HRB 726197)
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Beuttenmüller, Gunter, Uhingen, *XX.XX.XXXX, Einlage:
100.000,00 EUR.
Kommanditist:
Beuttenmüller, Christian, Göppingen, *XX.XX.XXXX, Einlage:
200.000,00 EUR.
Kommanditist:
Beuttenmüller, Jens, Uhingen, *XX.XX.XXXX, Einlage: 200.000,00
EUR.
a)
16.02.2011
Grehl
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 27.10.2022
(1 IN 300/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
31.10.2022
Suslov
3b)
Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
29.12.2022
Bodenstein
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 01.01.2023
(1 IN 300/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen aufgelöst.
Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1
HGB von Amts wegen eingetragen.
a)
04.01.2023
Bodenstein

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.