Handelsregister · HRB 716687

Chronologischer Auszug

Beutis Works perfect GmbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Steiniger Works perfect GmbH

b)
Donaueschingen
Geschäftsanschrift:
Robert-Bosch-Straße 7, 78166
Donaueschingen

c)
Handel mit Eisenwaren, Werkzeugen und
Werkzeugmaschinen als Fachmarkt für das
Handwerk, die Industrie und sonstigen
Kunden aus dem gewerblichen und
kommunalen Bereich, sowie Privatkunden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Beutelspacher, Otto, Villingen-Schwenningen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2017.
a)
20.07.2017
Mueller
2a)
Firma geändert; nun:
Beutis Works perfect GmbH

b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Hindenburgring 34, 78166 Donaueschingen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma)
beschlossen.
a)
04.08.2023
Gottschaldt
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen
vom 19.02.2024 (1 IN 10/24) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
04.03.2024
Gottschaldt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.