Handelsregister · VR 3388

Registerinformationen

Betriebssportverband Hannover e.V. · Amtsgericht Hannover

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Betriebssportverband Hannover e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3388
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
22.05.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thomas Lambach

Hannover

Vorstand

Uwe Hillmann

Ronnenberg

Vorstand

Hartmut Willer

Sehnde

Vorstand

Alex Meyer

Sehnde

Vorstand

Bettina Fischer

Hannover

Vorstand

Daniel Berger

Landesbergen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister, der stellvertr. Schatzmeister und der Fachwart für Öffentlichkeitsarbeit.
  • Personalunion von zwei Vorstandsämtern, bis auf den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden, ist möglich.
  • Tag der ersten Eintragung: 13.11.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.03.2006.
  • Beschluss Blatt 117 der Akten
  • Satzung Blatt 118-126 der Akten
  • Beschluss Blatt 12 - 13 in Band IV der Akten
  • Satzung Blatt 21 - 25 in Band IV der Akten

Satzung

  • Satzung vom 07.08.1959
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 12 (Organe des BSVH), § 13 (Die Jahreshauptversammlung), § 15 (Stimmrecht), § 18 (Verbandsvorstand), § 19 (Pflichten und Rechte des Gesamtvorstandes) und § 25 (Vermögen des Verbandes) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Selbständigkeit der Verbandsmitglieder), § 10 (Rechte der Mitglieder), § 13 (Die Jahreshauptversammlung), § 15 (Stimmrecht), § 16 (Aufgaben der Jahreshauptversammlung), § 18 (Verbandsvorstand), § 20 (Der Ältestenrat) und § 22 (Die Kassenprüfer) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.