Handelsregister · HRB 116480

Chronologischer Auszug

Betriebsgesellschaft Karl Popper-Schule gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Betriebsgesellschaft Karl Popper-Schule
gemeinnützige GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Winterbachstraße 5a, 60320 Frankfurt am
Main

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Gesellschaft ist die Förderung der
Kultur, Bildung und Erziehung,
insbesondere auch die Förderung des
leiblichen, geistigen und seelischen Wohles
von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die Verwirklichung ihrer
Rechte auf Erziehung zur leiblichen,
seelischen und gesellschaftlichen
Tüchtigkeit im Sinne des §1 KJHG.
2. Die Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch das Betreiben der Karl-
Popper-Schule. Die gGmbH unterstützt den
gemeinnützigen Schulverein Karl Popper-
Schule e.V. bei der Umsetzung seiner
satzungsgemäßen gemeinnützigen und
mildtätigen Ziele durch Führung seiner
betrieblichen Geschäfte. Die Ziele des
Schulvereins sind:
- Schüler(I)nnen mit besonderen
Begabungen zu unterstützen, ihr Potential
zur Entfaltung zu bringen und ihre
Persönlichkeit zu stärken. Der Schulverein
verfolgt hierbei auch das Ziel, zu einem
Drittel Schülerinnen und Schüler
aufzunehmen, die in Regelschulen nicht
ausreichend gefördert werden können.
- Umsetzung der im Antrag auf
Genehmigung der KPS dargelegten
besonderen Struktur des Unterrichts
(bildungspolitisches Anliegen des Vereins).
Er entwickelt damit eine Lösung für die im
Bildungswesen geplante, aber in
Regelschulen vorläufig noch unzureichende
individuelle Förderung aller Schüler(I)nnen.
- Das Anliegen, im Sinn von Karl Popper
die Kritik ihrer Arbeitsergebnisse den
Lernenden zur Aufgabe zu machen. Es
bezieht sich auf die in den hessischen
Kerncurricula geforderten personalen und
sozialen Kompetenzen zur persönlichen
Autonomie in der Wissensgesellschaft.
- Wissenschaftliche Untersuchung von
Bedingungen für die Entfaltung individueller
Potentiale durch Schulunterricht; dies
erfolgt insbesondere durch Evaluation des
Unterrichts, durch Hospitations- und
Beratungsangebote für
Lehramtsstudierende und junge
Erziehungswissenschaftler sowie durch
Fortbildungsangebote für Lehrkräfte.
3. Neben der Führung des Schulbetriebes
kann die Unterstützung in vielfältiger Weise
erfolgen:
- Sponsoring: Der Schulverein setzt die ihm
verfügbaren finanziellen Mittel ein, um den
laufenden Schulbetrieb zu finanzieren und
auch solche Schüler über Stipendien in die
Karl-Popper-Schule aufzunehmen, deren
Eltern nicht über die nötigen eigenen
finanziellen Möglichkeiten verfügen; der
Schulverein strebt an, für mindestens 10 %
der Schüler Stipendien einzuwerben.
- Öffentlichkeitsarbeit: Die gGmbH strebt
an, die Öffentlichkeit umfassend darüber zu
informieren, dass eine gezielte individuelle
Förderung aller Kinder und Jugendlichen im
Rahmen eines Regelunterrichts didaktisch
möglich ist. Hierzu wird er die Ergebnisse
der Evaluation des Unterrichts einsetzen.
4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind.
5. Daneben kann die Gesellschaft im Sinne
des § 58 Nr. 1 AO auch die ideelle und
finanzielle Förderung anderer
steuerbegünstigter Körperschaften,
Körperschaften des öffentlichen Rechts
oder auch ausländische Körperschaften,
welche ebenfalls die ideelle und materielle
Förderung und Pflege der Kultur, Bildung
und Erziehung von Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen zu ihrem Zwecke
haben, vorzunehmen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführerin:
Dr. Eckerle, Anne Charlotte, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführerin:
Dr. Skrobanek, Kerstin, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2019
a)
26.08.2019
Wittmann

b)
Fall 1
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Dr. Skrobanek, Kerstin, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
19.09.2019
Wittmann

b)
Fall 2
3b)
Geschäftsanschrift:
Lyoner Straße 34, 60528 Frankfurt am Main

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Gesellschaft ist die Förderung der
Kultur, Bildung und Erziehung,
insbesondere auch die Förderung des
leiblichen, geistigen und seelischen Wohles
von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die Verwirklichung ihrer
Rechte auf Erziehung zur leiblichen,
seelischen und gesellschaftlichen
Tüchtigkeit im Sinne des § 1 SGB VIII.
2. Die Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch das Betreiben der Karl-
Popper-Schule. Die gGmbH unterstützt den
gemeinnützigen Schulverein Karl Popper-
Schule e.V. bei der Umsetzung seiner
satzungsgemäßen gemeinnützigen und
mildtätigen Ziele durch Führung seiner
betrieblichen Geschäfte. Die Ziele des
Schulvereins sind:
- Schüler(I)nnen mit besonderen
Begabungen zu unterstützen, ihr Potential
zur Entfaltung zu bringen und ihre
Persönlichkeit zu stärken. Der Schulverein
verfolgt hierbei auch das Ziel, zu einem
Drittel Schülerinnen und Schüler
aufzunehmen, die in Regelschulen nicht
ausreichend gefördert werden können.
- Umsetzung der im Antrag auf
Genehmigung der KPS dargelegten
besonderen Struktur des Unterrichts
(bildungspolitisches Anliegen des Vereins).
Er entwickelt damit eine Lösung für die im
Bildungswesen geplante, aber in
Regelschulen vorläufig noch unzureichende
individuelle Förderung aller Schüler(I)nnen.
- Das Anliegen, im Sinn von Karl Popper
die Kritik ihrer Arbeitsergebnisse den
Lernenden zur Aufgabe zu machen. Es
bezieht sich auf die in den hessischen
Kerncurricula geforderten personalen und
sozialen Kompetenzen zur persönlichen
Autonomie in der Wissensgesellschaft.
- Wissenschaftliche Untersuchung von
Bedingungen für die Entfaltung individueller
Potentiale durch Schulunterricht; dies
erfolgt insbesondere durch Evaluation des
Unterrichts, durch Hospitations- und
Beratungsangebote für
Lehramtsstudierende und junge
Erziehungswissenschaftler sowie durch
Fortbildungsangebote für Lehrkräfte.
3. Neben der Führung des Schulbetriebes
kann die Unterstützung in vielfältiger Weise
erfolgen:
- Sponsoring: Der Schulverein setzt die ihm
verfügbaren finanziellen Mittel ein, um den
laufenden Schulbetrieb zu finanzieren und
auch solche Schüler über Stipendien in die
Karl-Popper-Schule aufzunehmen, deren
Eltern nicht über die nötigen eigenen
finanziellen Möglichkeiten verfügen; der
Schulverein strebt an, für mindestens 10 %
der Schüler Stipendien einzuwerben.
- Öffentlichkeitsarbeit: Die gGmbH strebt
an, die Öffentlichkeit umfassend darüber zu
informieren, dass eine gezielte individuelle
Förderung aller Kinder und Jugendlichen im
Rahmen eines Regelunterrichts didaktisch
möglich ist. Hierzu wird er die Ergebnisse
der Evaluation des Unterrichts einsetzen.
4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind.
5. Daneben kann die Gesellschaft im Sinne
des § 58 Nr. 1 AO auch die ideelle und
finanzielle Förderung anderer
steuerbegünstigter Körperschaften,
Körperschaften des öffentlichen Rechts
oder auch ausländische Körperschaften,
welche ebenfalls die ideelle und materielle
Förderung und Pflege der Kultur, Bildung
und Erziehung von Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen zu ihrem Zwecke
haben, vorzunehmen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Bauer, Bettina Carola, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführerin:
Dr. Kraus, Nathaly, Kelsterbach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Huke, Stephan, Riedstadt Erfelden, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Dr. Eckerle, Anne Charlotte, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Gesellschaftszweck; Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen.
a)
07.10.2022
Bäuml

b)
Fall 3
4b)
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Dr. Kraus, Nathaly, Kelsterbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Huke, Stephan, Riedstadt Erfelden, *XX.XX.XXXX
a)
21.09.2023
Pussehl

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.