Handelsregister · HRA 200993

Chronologischer Auszug

Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser · Amtsgericht Walsrode

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser

b)
Nienburg

c)
1) Aufgaben der Anstalt ist die Sammlung, der
Transport, die Verwertung, die Entsorgung,
die Beseitigung von Abfällen und Wertstoffen,
die Behandlung von Abfällen sowie die
Durchführung von abfallwirtschaftlichen
Aufgaben auf der Grundlage des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
(KrW/AbfG) und des Niedersächsischen
Abfallgesetzes (NAbfG) sowie hierauf
beruhender Rechtsvorschriften und die
Aufgaben des staatlich anerkannten Labors.
Zu diesen Aufgaben gehören auch die vom
Landkreis Nienburg/Weser betriebenen
Abfallentsorgungsanlagen, die sich in der
Stillegungs- bzw. Nachsorgephase befinden.
Sie ist dabei dem öffentlichen Zweck
verpflichtet. Der Landkreis Nienburg überträgt
der Anstalt seine ihm gemäß § 13 Abs. 1 und
§ 15 Abs. 1 KrW-/AbfG obliegende
Entsorgungspflicht für angefallene und
überlassene Abfälle aus privaten
Haushaltungen und Abfälle zur
Verwertung/Beseitigung aus anderen
Herkunftsbereichen zur Wahrnehmung in
eigenem Namen und in eigener
Verantwortung (§ 113 c NGO). Die Anstalt hat
die zu diesem Zwecke notwendigen Anlagen
vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu
betreiben und entsprechende vertragliche
Regelungen mit Drittanlagen/Dritten oder
entsprechenden Kooperationen zu treffen.
Ferner kann die Anstalt weitere Tätigkeiten
übernehmen, die im Zusammenhang mit der
Abfallentsorgung stehen. 2) Die Anstalt ist
darüber hinaus zu allen Maßnahmen und
Geschäften berechtigt, durch die der
Anstaltszweck gefördert wird. Sie kann sich
zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen bedienen und sich an ihnen
beteiligen sowie Mitgliedschaften in
Zweckverbänden und Vereinen begründen
oder durch Zweckvereinbarungen Aufgaben
für Andere bzw. gemeinsam wahrnehmen. 3)
Die Anstalt kann Beschäftigte einstellen,
eingruppieren und entlassen. Die Anstalt hat
gemäß § 113 f NGO die Dienstherrenfähigkeit.
Sie kann Beamte ernennen, versetzen,
abordnen, befördern und entlassen. Der
Vorstand übt die Funktion des
Dienstvorgesetzten aus, der Verwaltungsrat
die des höheren Dienstvorgesetzten sowie die
der obersten Dienstbehörde.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und kann von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

b)
Vorstand:
Dieckmann, Frido, Nienburg, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt öffentlichen Rechts.
a)
20.08.2009
Busslapp
2b)
Geschäftsanschrift:
Lange Straße 18, 31582 Nienburg
a)
19.05.2011
Rodemann

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen
eingetragen.
3b)
Neue
Geschäftsanschrift:
An der Steingrube 1 - 3, 31582
Nienburg/Weser
a)
14.07.2011
Mikolajewski
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dieckmann, Frido, Nienburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Meyer, Arne Henrik, Hoya, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2016
Brezinski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.