Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB ist ein Geschäftsführer bestellt. Er vertritt einzeln. Zu seinen Aufgaben gehören: - Einrichtung und Leitung der inneren Verwaltung - Entscheidungen über Vergütungsveränderungen treffen, leistungsabhängige Gehälter einführen, Abmahnungen aussprechen - Verfügung über die für den laufenden Bedarf erforderlichen Vereinsmittel - Anordnung der Einnahmen und Ausgaben nach Gesetz, Satzung und Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes - Feststellung und Zahlung der Leistungen - Abwicklung des Haushaltsplanes und Erstellung der Jahresrechnung - Erstellung der Zuschussanträge und der Verwendungsnachweise - Übernahme von Betreuungsaufgaben - Versicherung des Vereins in allen Belangen - Beschaffung des Geschäftsbedarfes - Beschaffung von Geräten und Einrichtungsgegenständen entsprechend der Plangröße, die der inneren Arbeit dienen - Kontrolle der Rechnungslegung der Vereinsbetreuer bei Gericht, sowie Durchführung von Erinnerungen sowie innerer Organisation der Betreuungsarbeit - Mitarbeit bei der Gewinnung, Aus- und Weiterbildung von Betreuern, sowie Organisation der Beratung - Stundung, Niederschlagung, Erlass und Vergleich bei Geldforderungen bis zu einer vom Vorstand festzulegenden Höhe - Vertretung des Vereins beim Vormundschaftsgericht, Landgericht und OLG (es besteht Informationspflicht gegenüber dem Vorstand).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gudrun Matschenz
Leipzig
Vorstand
Andreas Pilz
Leipzig
Geschäftsführer(in)
Julia Goldberg
Leipzig
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.11.1992 zuletzt geändert am 11.12.2000
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2009 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2011 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) und durch Vorstandsbeschluss vom 12.04.2012 die Änderung von § 13 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2023 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.03.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Bl. 131, 142 - 143
Beschluss Bl. 158 - 159, 160 - 162 SB
Satzung Bl. 163 - 168 SB
Protokoll Bl. 173-174 SB
Beschluss Bl. 180-181; 182 SB
Beschluss Bl. 188-189 SB
Satzung Bl. 190-192 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.