Vermittlung und Betreuung von Versicherungen und die Unternehmensberatung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Will Garret Tamplin
Baden-Baden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Christian Sören Becker
Spiesen-Elversberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Jonas Bonaventura
Homburg
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in II. (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarbrücken beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 hat unter Ergänzung der Ziffern XV. (Gesellschafterversammlung), XVI. (Gesellschafterbeschlüsse), die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer III. (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2024 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2024 mit der Krichel Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 103680) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.