Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind jetzt der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie fünf weitere Mitglieder. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt; der stellvertretende Vorsitzende und jedes der fünf weiteren Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils nur gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied zu vertreten.
Satzung Blatt 54 - 57 der Akten Tag der ersten Eintragung: 24.04.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.09.2006.
Satzung
Satzung vom 02.03.1964 zuletzt geändert am 14.12.1989
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