Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 1.000,00 (ab 1.1.2002 Euro 500,00) belasten, bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes. Für Grundstücks- und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 95 ff
Blatt 117 ff RegAkte
Blatt 128 ff
Blatt 134 ff
Blatt 157 ff
Satzung
Satzung vom 19.02.1974 zuletzt geändert am 11.05.2001
Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3, 8, 9 und 11 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.