Handelsregister · VR 3181
Chronologischer Auszug
Berufsverband Heilerziehungspflege in Baden-Württemberg e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Berufsverband für Heilerziehung, Heilerziehungspflege und -hilfe in Baden-Württemberg e.V. b) Stuttgart | a) Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Der Verein wird außergerichtlich von dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer vertreten. Gerichtlich sind je zwei von ihnen gemeinsam vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Landes-Vorstandsbeschlüsse sind gültig, wenn bei der Beschlussfassung mindestens drei Landes- Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. b) 1. Vorsitzender: Petri, Michael, Heilerziehungspfleger, Fahrenbach- Robern 2. Vorsitzender: Halbleib, Jürgen, Heilerziehungspfleger, Rheinhausen/Breisgau 3. Vorsitzender: Leonard, John E., Heilerziehungspfleger, Großbottwar Schriftführer: Thiele, Joachim, Heilerziehungspfleger, Wehr/Baden Kassenführerin: Kraft, Doris, Heilerziehungspflegerin, Mosbach | a) Verein Satzung vom 04.11.1973 mit Nachtrag vom 03.02.1976 zuletzt geändert am 13.03.1997 | a) 06.12.2005 Bartsch b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.12.2005. Tag der ersten Eintragung: 15.04.1976 Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 21 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Berufsverband Heilerziehungspflege in Baden-Württemberg e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Der Verein wird außergerichtlich von dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer vertreten, jeder von Ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Gerichtlich sind je zwei von ihnen gemeinsam vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Näheres regelt die Geschäftsordnung. Landes-Vorstandsbeschlüsse sind gültig, wenn bei der Beschlussfassung mindestens drei Landes- Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. b) Bestellt als 1.Vorsitzender: Willi, Edmund, Sulz am Neckar, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2.Vorsitzende: Schock, Erika, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Langheinrich, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Nelius, Gerhard, Mosbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Petri, Michael, Heilerziehungspfleger, Fahrenbach- Robern Nicht mehr 2. Vorsitzender: Halbleib, Jürgen, Heilerziehungspfleger, Rheinhausen/Breisgau Nicht mehr 3. Vorsitzender: Leonard, John E., Heilerziehungspfleger, Großbottwar Nicht mehr Schriftführer: Thiele, Joachim, Heilerziehungspfleger, Wehr/Baden Nicht mehr Kassenführerin: Kraft, Doris, Heilerziehungspflegerin, Mosbach Bestellt und wieder ausgeschieden als 3.Vorsitzende: Jochems, Cordula, Neresheim | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.11.2012 Kunze |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.