Handelsregister · VR 3181

Chronologischer Auszug

Berufsverband Heilerziehungspflege in Baden-Württemberg e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berufsverband für Heilerziehung, Heilerziehungspflege und -hilfe
in Baden-Württemberg e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird außergerichtlich von dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer
vertreten.
Gerichtlich sind je zwei von ihnen gemeinsam
vertretungs- und zeichnungsberechtigt.
Landes-Vorstandsbeschlüsse sind gültig, wenn bei der
Beschlussfassung mindestens drei Landes-
Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

b)
1. Vorsitzender:
Petri, Michael, Heilerziehungspfleger, Fahrenbach-
Robern
2. Vorsitzender:
Halbleib, Jürgen, Heilerziehungspfleger,
Rheinhausen/Breisgau
3. Vorsitzender:
Leonard, John E., Heilerziehungspfleger, Großbottwar
Schriftführer:
Thiele, Joachim, Heilerziehungspfleger, Wehr/Baden
Kassenführerin:
Kraft, Doris, Heilerziehungspflegerin, Mosbach
a)
Verein
Satzung vom 04.11.1973 mit Nachtrag vom 03.02.1976 zuletzt geändert am 13.03.1997
a)
06.12.2005
Bartsch

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.12.2005.
Tag der ersten Eintragung:
15.04.1976
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 21
2a)
Name geändert; nun:
Berufsverband Heilerziehungspflege in Baden-Württemberg e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird außergerichtlich von dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer
vertreten, jeder von Ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
Gerichtlich sind je zwei von ihnen gemeinsam
vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Näheres regelt
die Geschäftsordnung.
Landes-Vorstandsbeschlüsse sind gültig, wenn bei der
Beschlussfassung mindestens drei Landes-
Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
b)
Bestellt als
1.Vorsitzender:
Willi, Edmund, Sulz am Neckar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2.Vorsitzende:
Schock, Erika, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Langheinrich, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwart:
Nelius, Gerhard, Mosbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Petri, Michael, Heilerziehungspfleger, Fahrenbach-
Robern
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Halbleib, Jürgen, Heilerziehungspfleger,
Rheinhausen/Breisgau
Nicht mehr
3. Vorsitzender:
Leonard, John E., Heilerziehungspfleger, Großbottwar
Nicht mehr
Schriftführer:
Thiele, Joachim, Heilerziehungspfleger, Wehr/Baden
Nicht mehr
Kassenführerin:
Kraft, Doris, Heilerziehungspflegerin, Mosbach
Bestellt und wieder ausgeschieden als
3.Vorsitzende:
Jochems, Cordula, Neresheim
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.11.2012
Kunze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.