Handelsregister · VR 701797
Chronologischer Auszug
Berufsverband für Vitametik® e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Berufsverband für Vitametik® e.V. b) Sitz verlegt; nun: Ubstadt-Weiher | a) Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Kassenwart. Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der zweite Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass für nachgenannte Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen die Zustimmung der Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich ist. a) Aufnahme von Darlehen b) Abschluss von Bürgschaften c) Miet- und Leasingverträge d) Kauf und Verkauf von Grundstücken, Immobilien und Mobilien im Wert von über 2.000,00 Euro. b) erster Vorsitzender: Hoffmann, Volker, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX zweiter Vorsitzender: Nauruschat, Dirk, Sundern, *XX.XX.XXXX Kassenwartin: Pantke, Imka Elisabeth, Gundelsheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 06.02.2000 mit mehrfachen Änderungen. Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) sowie dem Anhang zur Satzung "Leitfaden" beschlossen. Der Sitz ist von Rothenberg/Odw. (Amtsgericht Darmstadt VR 83205) nach Ubstadt-Weiher verlegt. | a) 22.05.2017 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 18 ff |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Kassenwart. Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der zweite Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass für nachgenannte Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen die Zustimmung der Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich ist: Aufnahme von Darlehen; Abschluss von Bürgschaften; Miet- und Leasingverträge, ausgenommen für den Zweckbetrieb Schule und den Gewerbebetrieb Produktverkauf; Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien im Wert von über 2.000,00 Euro; Kauf und Verkauf von Mobilien im Wert von über 2.000,00 Euro, ausgenommen für den Zweckbetrieb Schule und den Gewerbebetrieb Produktverkauf. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen; es wurde insbesondere § 6 (Der Vorstand) geändert. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 27.11.2020 Fries b) Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 47-60 | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2022 hat die Änderung der Satzung in dem Anhang zur Satzung "Beitragsordnung" beschlossen. | a) 14.07.2022 Fries b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 66-79 | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2024 hat die Änderung der Satzung in dem Anhang zur Satzung "Beitragsordnung" beschlossen. | a) 08.07.2024 Melzer b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 89-101 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.