Handelsregister · VR 701797

Chronologischer Auszug

Berufsverband für Vitametik® e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berufsverband für Vitametik® e.V.

b)
Sitz verlegt; nun:
Ubstadt-Weiher
a)
Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der
zweite Vorsitzende und der Kassenwart.
Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.
Der zweite Vorsitzende und der Kassenwart vertreten
gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend
beschränkt, dass für nachgenannte Rechtsgeschäfte und
Willenserklärungen die Zustimmung der Mehrheit der auf
der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder
erforderlich ist.
a) Aufnahme von Darlehen
b) Abschluss von Bürgschaften
c) Miet- und Leasingverträge
d) Kauf und Verkauf von Grundstücken, Immobilien und
Mobilien im Wert von über 2.000,00 Euro.

b)
erster Vorsitzender:
Hoffmann, Volker, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
zweiter Vorsitzender:
Nauruschat, Dirk, Sundern, *XX.XX.XXXX
Kassenwartin:
Pantke, Imka Elisabeth, Gundelsheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 06.02.2000 mit mehrfachen Änderungen.

Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz)
sowie dem Anhang zur Satzung "Leitfaden" beschlossen.

Der Sitz ist von Rothenberg/Odw. (Amtsgericht Darmstadt VR 83205) nach Ubstadt-Weiher
verlegt.
a)
22.05.2017
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 18 ff
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der
zweite Vorsitzende und der Kassenwart. Der erste
Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der zweite
Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend
beschränkt, dass für nachgenannte Rechtsgeschäfte und
Willenserklärungen die Zustimmung der Mehrheit der auf
der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder
erforderlich ist: Aufnahme von Darlehen; Abschluss von
Bürgschaften; Miet- und Leasingverträge, ausgenommen
für den Zweckbetrieb Schule und den Gewerbebetrieb
Produktverkauf; Kauf und Verkauf von Grundstücken
und Immobilien im Wert von über 2.000,00 Euro; Kauf
und Verkauf von Mobilien im Wert von über 2.000,00
Euro, ausgenommen für den Zweckbetrieb Schule und
den Gewerbebetrieb Produktverkauf.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen; es
wurde insbesondere § 6 (Der Vorstand) geändert. Auf die bei Gericht eingereichten
Urkunden wird Bezug genommen.
a)
27.11.2020
Fries

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 47-60
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2022 hat die Änderung der Satzung in dem Anhang
zur Satzung "Beitragsordnung" beschlossen.
a)
14.07.2022
Fries

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 66-79
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2024 hat die Änderung der Satzung in dem Anhang
zur Satzung "Beitragsordnung" beschlossen.
a)
08.07.2024
Melzer

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 89-101

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.