Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (abgekürzt: BDY)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Würzburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1188
Gericht
Amtsgericht Würzburg
Letzte Eintragung
17.10.2024
Abrufstand
17.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Birte Sattler
Darmstadt
Vorstand
Marie Greffrath
Berlin
Vorstand
Klaus König
Jena
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.06.1967 zuletzt geändert am 10.10.1998
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2004 hat die Änderung des § 3 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25. und 26.09.2009 mit Nachtrag vom 24.09.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2015 hat die Änderung des § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2016 hat die Änderung des § 9 Abs. 5 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2018 hat die Änderung des § 3 Nr. 2.a) (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2022 hat die Änderung des § 8 (Einberufung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.08.1967. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 158/161 So.
Beschluss: Bl. 180 (SB)
Umschreibefehler berichtigt
Beschluss: Bl. 264 (SB) Satzung: Bl. 294 (SB)
Beschluss Bl. 315 SB; Satzung Bl. 320 SB.
Beschluss Bl. 336 SB; Satzung Bl. 338 SB.
Beschluss Bl. 358 SB; Satzung Bl. 363 ff. SB.
Beschluss Bl. 385 SB; Satzung Bl. 424 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.