Handelsregister · VR 1188

Registerinformationen

Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (abgekürzt: BDY) · Amtsgericht Würzburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (abgekürzt: BDY)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Würzburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1188
Gericht
Amtsgericht Würzburg
Letzte Eintragung
17.10.2024
Abrufstand
17.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Birte Sattler

Darmstadt

Vorstand

Marie Greffrath

Berlin

Vorstand

Klaus König

Jena

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 01.06.1967 zuletzt geändert am 10.10.1998
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2004 hat die Änderung des § 3 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25. und 26.09.2009 mit Nachtrag vom 24.09.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2015 hat die Änderung des § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2016 hat die Änderung des § 9 Abs. 5 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2018 hat die Änderung des § 3 Nr. 2.a) (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2022 hat die Änderung des § 8 (Einberufung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 16.08.1967. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 158/161 So.
  • Beschluss: Bl. 180 (SB)
  • Umschreibefehler berichtigt
  • Beschluss: Bl. 264 (SB) Satzung: Bl. 294 (SB)
  • Beschluss Bl. 315 SB; Satzung Bl. 320 SB.
  • Beschluss Bl. 336 SB; Satzung Bl. 338 SB.
  • Beschluss Bl. 358 SB; Satzung Bl. 363 ff. SB.
  • Beschluss Bl. 385 SB; Satzung Bl. 424 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.