Handelsregister · VR 37033
Chronologischer Auszug
Berufsverband der Präventologen e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Berufsverband der Präventologen e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie mindestens zwei, höchstens jedoch vier stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist stets alleinvertretungsberechtigt.Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ein besonderer Vertreter gem. § 30 BGB kann bestellt werden; er vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. b) Vorsitzender: 1. Dr. Huber, Erich Alfons, Ellis, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretende Vorsitzende: 2. Remmler-Bellen, Dorothée, *XX.XX.XXXX, Nettetal stellvertretende Vorsitzende: 3. Fuckerer, Manuela, *XX.XX.XXXX, Stein stellvertretende Vorsitzende: 4. Rudolph, Martina, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 04.04.2001 zuletzt neu gefasst durch Beschluss vom 24.10.2002 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.10.2016 ist der Sitz des Vereins von Hannover (Amtsgericht Hannover, VR 8161) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Name und Sitz des Vereins). | a) 28.11.2018 Dambietz b) Tag der ersten Eintragung: 18.05.2001 Satzung Bl. 55-65 Bd. I Beschlüsse Bl. 47-54, 74-84, 95-98, 141-142 Bd. I, Bl. 2-5 Bd. II Beschluss Bl. 6-12 (14-16) Bd. III |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: 3. Fuckerer, Manuela stellvertretende Vorsitzende: 5. Iwanek, Denise, *XX.XX.XXXX, Herten | a) 27.07.2021 Kalinowski | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden sowie mindestens zwei, höchstens jedoch vier stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die beiden Vorsitzenden sind stets alleinvertretungsberechtigt.Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ein besonderer Vertreter gem. § 30 BGB kann bestellt werden; er vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. b) Änderung zu Nr. 2: Vorsitzende: Remmler-Bellen, Dorothée, *XX.XX.XXXX, Nettetal | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen. | a) 01.02.2023 Ulus b) Beschluss Bl. 59-62 (73-76) | |
| 4 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: 4. Rudolph, Martina stellvertretende Vorsitzende: 6. Bertram, Birgit, *XX.XX.XXXX, Rheinheim stellvertretende Vorsitzende: 7. Walter, Sabine, *XX.XX.XXXX, Quedlinburg | a) 06.08.2024 Ulus |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.