Handelsregister · VR 37033

Chronologischer Auszug

Berufsverband der Präventologen e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berufsverband der Präventologen e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden sowie mindestens zwei, höchstens jedoch
vier stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist stets alleinvertretungsberechtigt.Für
Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Ein besonderer Vertreter gem. § 30 BGB kann bestellt
werden; er vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied.

b)
Vorsitzender:

1.
Dr. Huber, Erich Alfons, Ellis, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretende Vorsitzende:

2.
Remmler-Bellen, Dorothée, *XX.XX.XXXX, Nettetal

stellvertretende Vorsitzende:
3.
Fuckerer, Manuela, *XX.XX.XXXX, Stein

stellvertretende Vorsitzende:

4.
Rudolph, Martina, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 04.04.2001
zuletzt neu gefasst durch Beschluss vom
24.10.2002
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
22.10.2016 ist der Sitz des Vereins von Hannover (Amtsgericht Hannover, VR 8161) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Name
und Sitz des Vereins).
a)
28.11.2018
Dambietz
b)
Tag der ersten Eintragung:
18.05.2001

Satzung Bl.
55-65 Bd. I
Beschlüsse Bl.
47-54, 74-84,
95-98, 141-142
Bd. I, Bl. 2-5 Bd.
II

Beschluss Bl.
6-12 (14-16) Bd.
III
2b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:
3. Fuckerer, Manuela

stellvertretende Vorsitzende:
5.
Iwanek, Denise, *XX.XX.XXXX, Herten
a)
27.07.2021
Kalinowski
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
gleichberechtigten Vorsitzenden sowie mindestens zwei,
höchstens jedoch vier stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die beiden Vorsitzenden sind stets alleinvertretungsberechtigt.Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
Ein besonderer Vertreter gem. § 30 BGB kann bestellt
werden; er vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied.

b)
Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzende:

Remmler-Bellen, Dorothée, *XX.XX.XXXX, Nettetal
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 13 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
a)
01.02.2023
Ulus
b)
Beschluss Bl.
59-62 (73-76)
4b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:
4. Rudolph, Martina

stellvertretende Vorsitzende:
6.
Bertram, Birgit, *XX.XX.XXXX, Rheinheim

stellvertretende Vorsitzende:
7.
Walter, Sabine, *XX.XX.XXXX, Quedlinburg
a)
06.08.2024
Ulus

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.