Handelsregister · VR 6350

Registerinformationen

BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTINNEN UND FRAUENÄRZTE e.V. · Amtsgericht Hamburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTINNEN UND FRAUENÄRZTE e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hamburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 6350
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
21.01.2026
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Rolf Englisch

Bielefeld

Vorstand

Jochen Frenzel

Alsting

Vorstand

Markus Haist

Pforzheim

Vorstand

Cornelia Hösemann

Großpösna

Vorstand

Nicole Mattern

Hohen Neuendorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der 1., 2. und 3. Vorsitzende sind allein vertretungsberechtigt
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.04.1961
  • Satzung Blatt 88 Sonderband
  • Beschluss Bl.202-205, 206+207
  • Satzung Blatt 16-21 Sonderband
  • Satzung Blatt 58-64 Sonderband
  • Saatzung Blatt 95 - 100 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 16.02.1961 zuletzt geändert am 11.03.1998
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2007 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 13 und 15 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 und 15 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6, 8, 8b und 11 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3, 7 - 10, 12 - 14 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 8a, 8b, 9, 10, 11 und 12 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.