Handelsregister · HRB 11167
Chronologischer Auszug
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH · Amtsgericht Bochum
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH b) Bochum c) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikums Bergmannsheil, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum, als Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation sowie der allgemeinen stationären und ambulanten Heilbehandlung. Sie dient der Aufgabenerfüllung der beteiligten Sozialleistungsträger gemäß der §§ 1, 27 l Nr. 6 SGB VII. Zweck der Gesellschaft ist in Anwendung dieser gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen des allgemeinen Heilbehandlungsauftrages die möglichst frühzeitig einsetzende sachgerechte Heilbehandlung im ärztlichen und pflegerischen Bereich, wobei vorwiegend Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie auch der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (einschließlich Selbstzahler) behandelt werden. Darüber hin aus bezweckt die Gesellschaft die Förderung der Wissenschaft und Forschung durch die aktive Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Krankenhauses als Universitätsklinik sowie durch die zeitnahe Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen. Davon umfasst sind des Weiteren die Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem Personal. | 15.205.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Kick, Hans-Werner, Schwelm, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. rer. pol. Lobeck, Bernd, Moers, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2006 | a) 02.04.2007 Ulrich b) Gesellschaftsvertrag Bl. 10 ff SB |
| 2 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Name berichtigt: Dr. rer. pol. Lohbeck, Bernd, Moers, *XX.XX.XXXX | a) 23.04.2007 Rumpf | ||||
| 3 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum | a) 06.07.2010 Rüthers | ||||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen. | a) 28.10.2011 Ulrich | ||||
| 5 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 2, 44789 Bochum | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Kick, Hans-Werner, Schwelm, *XX.XX.XXXX bestellt als Geschäftsführer: Maurer, Clemens, Mettmann, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 05.04.2012 Rüthers | |||
| 6 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum | a) 24.04.2012 Rumpf b) Anschrift von Amts wegen berichtigt auf Anmeldung des Notars | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Maurer, Clemens, Mettmann, *XX.XX.XXXX bestellt als Geschäftsführer: Schmitz, Johannes, Duisburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 25.09.2012 Rumpf | ||||
| 8 | Prokura erloschen: Dr. rer. pol. Lohbeck, Bernd, Moers, *XX.XX.XXXX | a) 25.01.2013 Rumpf | ||||
| 9 | 19.355.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.150.000,00 EUR auf 19.355.000,00 beschlossen. | a) 08.10.2013 Ulrich | |||
| 10 | Einzelprokura: Dr. Wiedemann, Regina, Hattingen, *XX.XX.XXXX | a) 03.12.2014 Rüthers | ||||
| 11 | a) nach Änderung Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH c) (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist sowohl die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), insbesondere der Betrieb von a) besonders qualifizierten ambulanten und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten sowie Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung und sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil", b) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen c) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, Pflegeund Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. a) und b) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, als auch die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem oder ähnlichem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des § 2 (Gegenstand) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. | a) 02.02.2016 Gerling | |||
| 12 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Nieper, Reinhard, Kleinmachnow, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 02.03.2016 Zindel | ||||
| 13 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Wenzel, Ralf, Moers, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nieper, Reinhard, Kleinmachnow, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Wiedemann, Regina, Hattingen, *XX.XX.XXXX | a) 07.04.2016 Zindel | |||
| 14 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Johannes, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2016 Zindel | ||||
| 15 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Wenzel, Ralf, Moers, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Krasemann, Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.12.2018 Sczislo | ||||
| 16 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Krasemann, Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Groll, Tina, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.02.2019 Zindel | ||||
| 17 | Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Elvering, Anne Christine, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) 29.01.2020 Zindel | ||||
| 18 | c) (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) 1Zweck der Gesellschaft ist die a)Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b)Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c)Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d)Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e)Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f)Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g)Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 2Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a)die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa)besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil", bb)Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, cc)Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, dd)Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee)Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b)die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c)die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d)als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4)1Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. 2Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. 3Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) 1Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. 2Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. 3Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landes-unmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. 4Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. | a) 15.11.2021 Saveska | |||
| 19 | c) (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung. (2)1Zweck der Gesellschaft ist die a)Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b)Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c)Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d)Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e)Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f)Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g)Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 2Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a)die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa)besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil", bb)Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell1 in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, dd)Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee)Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b)die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c)die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d)als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4)1Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. 2 Sie darf hierzu unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für steuerbegünstigte Körperschaften Gesellschaften, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, errichten oder sich an ihnen beteiligen sowie über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe zur Verwirklichung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke betreiben. 3 Darüber hinaus kann sie auch öffentlichrechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5)1Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. 2 Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. 3 Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. 4 Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt . | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 18.11.2021 Saveska | |||
| 20 | c) (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung. (2)Zweck der Gesellschaft ist die a)Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b)Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c)Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d)Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e)Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f)Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g)Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a)die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa)besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil", bb)Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell1 in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, dd)Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee)Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b)die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c)die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d)als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke: und zwar erbringt die Gesellschaft verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen für mit der BG Kliniken- Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherungen gGmbH in einer Konzernstuktur unmittelbar oder mittelbar verbundenen Unternehmen sowie für weitere in der Anlage zur Satzung bezeichnete Körperschaften und nimmt die Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternemen in Anspruch, wie Management-, Beratungsund Serviceleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagement, des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Engergieversorgungsleistungen, IT- Dienstleistungen sowie die Überlassung von Personal, welche im Rahmen eines steuerbegünsigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 65 ff AO erbracht werden. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4)Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für steuerbegünstigte Körperschaften Gesellschaften, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, errichten oder sich an ihnen beteiligen sowie über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe zur Verwirklichung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke betreiben. Darüber hinaus kann sie auch öffentlichrechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5)Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt . | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderung des § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) beschlossen. | a) 15.12.2022 Immich |
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