Handelsregister · HRB 11167

Chronologischer Auszug

Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH · Amtsgericht Bochum

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berufsgenossenschaftliches
Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH

b)
Bochum

c)
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb
des Berufsgenossenschaftlichen
Universitätsklinikums Bergmannsheil,
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum,
als Einrichtung zur medizinischen
Rehabilitation sowie der allgemeinen
stationären und ambulanten
Heilbehandlung. Sie dient der
Aufgabenerfüllung der beteiligten
Sozialleistungsträger gemäß der §§ 1, 27 l
Nr. 6 SGB VII. Zweck der Gesellschaft ist in
Anwendung dieser gesetzlichen
Vorschriften und im Rahmen des
allgemeinen Heilbehandlungsauftrages die
möglichst frühzeitig einsetzende
sachgerechte Heilbehandlung im ärztlichen
und pflegerischen Bereich, wobei
vorwiegend Patienten der gesetzlichen
Unfallversicherung sowie auch der
gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung (einschließlich
Selbstzahler) behandelt werden. Darüber
hin aus bezweckt die Gesellschaft die
Förderung der Wissenschaft und
Forschung durch die aktive Durchführung
entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten
zur Fortentwicklung der stationären und
ambulanten Medizin im Rahmen des
Betriebes des Krankenhauses als
Universitätsklinik sowie durch die zeitnahe
Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse
im Rahmen der öffentlichen Lehre und
durch Veröffentlichungen. Davon umfasst
sind des Weiteren die Aus-, Fort- und
Weiterbildung von medizinischem Personal.
15.205.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kick, Hans-Werner, Schwelm, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. rer. pol. Lobeck, Bernd, Moers, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2006
a)
02.04.2007
Ulrich

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
10 ff SB
2Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Name berichtigt:
Dr. rer. pol. Lohbeck, Bernd, Moers, *XX.XX.XXXX
a)
23.04.2007
Rumpf
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum
a)
06.07.2010
Rüthers
4a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen.
a)
28.10.2011
Ulrich
5b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Bürkle-de-la-Camp-Platz 2, 44789 Bochum
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kick, Hans-Werner, Schwelm, *XX.XX.XXXX
bestellt als
Geschäftsführer:
Maurer, Clemens, Mettmann, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
05.04.2012
Rüthers
6b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum
a)
24.04.2012
Rumpf

b)
Anschrift von Amts
wegen berichtigt auf
Anmeldung des Notars
7b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Maurer, Clemens, Mettmann, *XX.XX.XXXX
bestellt als
Geschäftsführer:
Schmitz, Johannes, Duisburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
25.09.2012
Rumpf
8Prokura erloschen:
Dr. rer. pol. Lohbeck, Bernd, Moers, *XX.XX.XXXX
a)
25.01.2013
Rumpf
919.355.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 4.150.000,00 EUR auf
19.355.000,00 beschlossen.
a)
08.10.2013
Ulrich
10Einzelprokura:
Dr. Wiedemann, Regina, Hattingen, *XX.XX.XXXX
a)
03.12.2014
Rüthers
11a)
nach Änderung
Berufsgenossenschaftliches
Universitätsklinikum Bergmannsheil
gGmbH

c)
(1) Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist sowohl die Trägerschaft
von Zweckbetrieben im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO),
insbesondere der Betrieb von
a) besonders qualifizierten ambulanten und
stationären Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Unfallverletzten, vorwiegend von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung, Patienten mit
berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten
sowie Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz
1 der Berufskrankheitenverordnung und
sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb
dieser ambulanten und stationären
Einrichtungen zu dienen bestimmt sind,
namentlich des
"Berufsgenossenschaftliches
Universitätsklinikum Bergmannsheil",
b) Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere
nach Maßgabe des Kooperationsvertrages
im Bochumer Modell in der jeweils
geltenden Fassung, nebst der aktiven
Durchführung entsprechender
wissenschaftlicher Arbeiten zur
Fortentwicklung der stationären und
ambulanten Medizin im Rahmen des
Betriebes des Bergmannsheil als
Universitätsklinikum und der zeitnahen
Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse
im Rahmen der öffentlichen Lehre und
durch Veröffentlichungen, sowie zur
Förderung der wissenschaftlichen
Forschung auf dem Gebiet der
Unfallmedizin und der berufsbedingten
Erkrankungen
c) Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal,
Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst, Pflegeund Hilfspersonal sowie sonstigem
Personal der unter lit. a) und b) genannten
sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich
des Bildungszentrums Bergmannsheil
(BZB), der MTA-Schule und der
Krankenpflegeschule, als auch die
Beteiligung an Gesellschaften mit
gleichlautendem oder ähnlichem, der
Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlichem Unternehmensgegenstand,
gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder
nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken
sowie die Kooperation mit Universitäten,
Universitätskliniken und Trägern anderer
Gesundheitseinrichtungen in Forschung,
Lehre und Patientenbehandlung,
insbesondere zur Entwicklung und
Umsetzung von Behandlungskonzepten;
eine Beteiligung an Gesellschaften, die
nicht ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung verfolgen, ist
ausgeschlossen, soweit eine solche
Beteiligung der Anerkennung der
Gesellschaft als gemeinnützig
entgegensteht.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma sowie eine Änderung des § 2
(Gegenstand) beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
a)
02.02.2016
Gerling
12b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Nieper, Reinhard, Kleinmachnow, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
02.03.2016
Zindel
13b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wenzel, Ralf, Moers, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Nieper, Reinhard, Kleinmachnow, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Wiedemann, Regina, Hattingen, *XX.XX.XXXX
a)
07.04.2016
Zindel
14b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schmitz, Johannes, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
21.07.2016
Zindel
15b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wenzel, Ralf, Moers, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Krasemann, Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
21.12.2018
Sczislo
16b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Krasemann, Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Groll, Tina, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
21.02.2019
Zindel
17Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Elvering, Anne Christine, Recklinghausen,
*XX.XX.XXXX
a)
29.01.2020
Zindel
18c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2)
1Zweck der Gesellschaft ist die
a)Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO),
b)Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 3 AO),
c)Förderung der Erziehung und der
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7
AO),
d)Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO),
e)Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 21 AO),
f)Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Ziff. 4 AO),
g)Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.

2Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist
Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
a)die Errichtung, die Unterhaltung und der
Betrieb von
aa)besonders qualifizierten ambulanten,
teilstationären und stationären
Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Unfallverletzten, vorwiegend von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung, Patienten mit
berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten,
Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz
1 der Berufskrankheitenverordnung
einschließlich der dazugehörigen
Schulungen für Patienten und Angehörige
sowie sonstigen Einrichtungen, die dem
Betrieb dieser ambulanten, teilstationären
und stationären Einrichtungen zu dienen
bestimmt sind, namentlich des
"Berufsgenossenschaftlichen
Universitätsklinikum Bergmannsheil",
bb)Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere
nach Maßgabe des Kooperationsvertrages
im Bochumer Modell in der jeweils
geltenden Fassung, nebst der aktiven
Durchführung entsprechender
wissenschaftlicher Arbeiten zur
Fortentwicklung der stationären und
ambulanten Medizin im Rahmen des
Betriebes des Bergmannsheil als
Universitätsklinikum und der zeitnahen
Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse
im Rahmen der öffentlichen Lehre und
durch Veröffentlichungen, sowie zur
Förderung der wissenschaftlichen
Forschung auf dem Gebiet der
Unfallmedizin und der berufsbedingten
Erkrankungen,
cc)Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal,
Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst,
medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. aa)
und bb) genannten sowie sonstigen
Einrichtungen, namentlich des
Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB),
der MTA-Schule und der
Krankenpflegeschule,
dd)Einrichtungen für die Durchführung von
Sportangeboten zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit sowie
Förderung der körperlichen
Leistungsfähigkeit, insbesondere in den
Bereichen Präventionssport,
Behindertensport und Rehabilitationssport,
ee)Einrichtungen für die Betreuung von
Kindern, insbesondere Kindertagesstätten
und Kindergärten;
b)die Beteiligung an Gesellschaften mit
gleichlautendem, der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlichem
Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob
sie als gemeinnützig anerkannt sind oder
nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken
sowie die Kooperation mit Universitäten,
Universitätskliniken und Trägern anderer
Gesundheitseinrichtungen in Forschung,
Lehre und Patientenbehandlung,
insbesondere zur Entwicklung und
Umsetzung von Behandlungskonzepten;
eine Beteiligung an Gesellschaften, die
nicht ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung verfolgen, ist
ausgeschlossen, soweit eine solche
Beteiligung der Anerkennung der
Gesellschaft als gemeinnützig
entgegensteht;
c)die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der unter (2) Satz 1 genannten
Zwecke durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft, soweit
sichergestellt ist, dass der Empfänger die
Mittel zweckentsprechend verwendet;
d)als auch das planmäßige
Zusammenwirken mit weiteren
steuerbegünstigten Körperschaften, welche
die Voraussetzungen im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der
Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis
68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2)
Satz 1 genannten steuerbegünstigten
Zwecke.
(3)
Die Gesellschaft muss nicht sämtliche
Zwecke mit derselben Intensität und zur
selben Zeit verfolgen.
(4)1Die Gesellschaft darf - unter Beachtung
der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen
vornehmen, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar zu dienen geeignet sind. 2Sie
darf hierzu im Rahmen des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2
lit. a) genannten Einrichtungen hinaus
weitere Zweckbetriebe betreiben.
3Insbesondere kann sie zu diesem Zweck
auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im
Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und
versorgen.
(5)
1Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
notwendig oder nützlich erscheinen und
nach Maßgabe der für die Gesellschafter
geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zulässig sind. 2Sie dient der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung der beteiligten
Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB
IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks - im Rahmen des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben,
insbesondere Zweigniederlassungen
errichten und Gesellschaften mit
gleichartigem oder ähnlichem
Unternehmensgegenstand gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder
mit ihnen kooperieren, sofern diese
Vorhaben im Einklang mit den seitens der
Gesellschafter wahrzunehmenden
gesetzlich vorgeschriebenen
(Pflichtaufgaben) oder zugelassenen
Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und
zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB
IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen,
Forschungskooperationen sowie
Kooperationen zum medizinischen und
technischen Know-How-Transfer,
insbesondere durch Personalaustausch,
und im Bereich der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt
zulässig. 3Die Gesellschaft zeigt im Auftrag
der bundesunmittelbaren Gesellschafter der
für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die
Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach
§ 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder
genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5
SGB IV); die landes-unmittelbaren
Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der
jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde
selbst an, es sei denn, mit dieser wurde
eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst
im Auftrag des betroffenen Gesellschafters
vereinbart. 4Auf Verlangen einer für einen
oder mehrere Gesellschafter zuständigen
Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft
überdies alle Unterlagen vor und erteilt
sämtliche Auskünfte, welche die
Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres
Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des
Gesellschafters respektive der
Gesellschafter benötigt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
a)
15.11.2021
Saveska
19c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke"der
Abgabenordnung.
(2)1Zweck der Gesellschaft ist die
a)Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO),
b)Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 3 AO),
c)Förderung der Erziehung und der
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7
AO),
d)Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO),
e)Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 21 AO),
f)Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Ziff. 4 AO),
g)Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.

2Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist
Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
a)die Errichtung, die Unterhaltung und der
Betrieb von
aa)besonders qualifizierten ambulanten,
teilstationären und stationären
Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Unfallverletzten, vorwiegend von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung, Patienten mit
berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten,
Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz
1 der Berufskrankheitenverordnung
einschließlich der dazugehörigen
Schulungen für Patienten und Angehörige
sowie sonstigen Einrichtungen, die dem
Betrieb dieser ambulanten, teilstationären
und stationären zu dienen bestimmt sind,
namentlich des
"Berufsgenossenschaftliches
Universitätsklinikum Bergmannsheil",
bb)Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere
nach Maßgabe des Kooperationsvertrages
im Bochumer Modell1 in der jeweils
geltenden Fassung, nebst der aktiven
Durchführung entsprechender
wissenschaftlicher Arbeiten zur
Fortentwicklung der stationären und
ambulanten Medizin im Rahmen des
Betriebes des Bergmannsheil als
Universitätsklinikum und der zeitnahen
Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse
im Rahmen der öffentlichen Lehre und
durch Veröffentlichungen, sowie zur
Förderung der wissenschaftlichen
Forschung auf dem Gebiet der
Unfallmedizin und der berufsbedingten
Erkrankungen,
cc) Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal,
Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst,
medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. aa)
und bb) genannten sowie sonstigen
Einrichtungen, namentlich des
Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB),
der MTA-Schule und der
Krankenpflegeschule,
dd)Einrichtungen für die Durchführung von
Sportangeboten zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit sowie
Förderung der körperlichen
Leistungsfähigkeit, insbesondere in den
Bereichen Präventionssport,
Behindertensport und Rehabilitationssport,
ee)Einrichtungen für die Betreuung von
Kindern, insbesondere Kindertagesstätten
und Kindergärten;
b)die Beteiligung an Gesellschaften mit
gleichlautendem, der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlichem
Unternehmensgegenstand, die Teilnahme
an Traumanetzwerken sowie die
Kooperation mit Universitäten,
Universitätskliniken und Trägern anderer
Gesundheitseinrichtungen in Forschung,
Lehre und Patientenbehandlung,
insbesondere zur Entwicklung und
Umsetzung von Behandlungskonzepten;
eine Beteiligung an Gesellschaften, die
nicht ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung verfolgen, ist
ausgeschlossen, soweit eine solche
Beteiligung der Anerkennung der
Gesellschaft als gemeinnützig
entgegensteht;
c)die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der unter (2) Satz 1 genannten
Zwecke durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft, soweit
sichergestellt ist, dass der Empfänger die
Mittel zweckentsprechend verwendet;
d)als auch das planmäßige
Zusammenwirken mit weiteren
steuerbegünstigten Körperschaften, welche
die Voraussetzungen im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis
68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2)
Satz 1 genannten steuerbegünstigten
Zwecke.
(3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche
Zwecke mit derselben Intensität und zur
selben Zeit verfolgen.
(4)1Die Gesellschaft darf - unter Beachtung
der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen
vornehmen, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar zu dienen geeignet sind. 2 Sie
darf hierzu unter Beachtung der
Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für
steuerbegünstigte Körperschaften
Gesellschaften, gleichgültig, ob sie als
gemeinnützig anerkannt sind oder nicht,
errichten oder sich an ihnen beteiligen
sowie über die unter (2) Satz 2 lit. a)
genannten Einrichtungen hinaus weitere
Zweckbetriebe zur Verwirklichung der unter
(2) Satz 1 genannten Zwecke betreiben. 3
Darüber hinaus kann sie auch öffentlichrechtliche Körperschaften im Sinne des (2)
Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen.
(5)1Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
notwendig oder nützlich erscheinen und
nach Maßgabe der für die Gesellschafter
geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zulässig sind. 2 Sie dient der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung der beteiligten
Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB
IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks - im Rahmen des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben,
insbesondere Zweigniederlassungen
errichten und Gesellschaften mit
gleichartigem oder ähnlichem
Unternehmensgegenstand gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder
mit ihnen kooperieren, sofern diese
Vorhaben im Einklang mit den seitens der
Gesellschafter wahrzunehmenden
gesetzlich vorgeschriebenen
(Pflichtaufgaben) oder zugelassenen
Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und
zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB
IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen,
Forschungskooperationen sowie
Kooperationen zum medizinischen und
technischen Know-How-Transfer,
insbesondere durch Personalaustausch,
und im Bereich der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt
zulässig. 3 Die Gesellschaft zeigt im
Auftrag der bundesunmittelbaren
Gesellschafter der für diese zuständigen
Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der
Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4
SGB IV anzeige- oder
genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5
SGB IV); die landesunmittelbaren
Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der
jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde
selbst an, es sei denn, mit dieser wurde
eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst
im Auftrag des betroffenen Gesellschafters
vereinbart. 4 Auf Verlangen einer für einen
oder mehrere Gesellschafter zuständigen
Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft
überdies alle Unterlagen vor und erteilt
sämtliche Auskünfte, welche die
Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres
Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des
Gesellschafters respektive der
Gesellschafter benötigt .
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
18.11.2021
Saveska
20c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke"der
Abgabenordnung.
(2)Zweck der Gesellschaft ist die
a)Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO),
b)Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 3 AO),
c)Förderung der Erziehung und der
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7
AO),
d)Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO),
e)Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 21 AO),
f)Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Ziff. 4 AO),
g)Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.

Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist
Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
a)die Errichtung, die Unterhaltung und der
Betrieb von
aa)besonders qualifizierten ambulanten,
teilstationären und stationären
Einrichtungen zur Diagnostik,
Akutbehandlung, medizinischen
Rehabilitation und Begutachtung von
Unfallverletzten, vorwiegend von
Versicherten der gesetzlichen
Unfallversicherung, Patienten mit
berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten,
Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz
1 der Berufskrankheitenverordnung
einschließlich der dazugehörigen
Schulungen für Patienten und Angehörige
sowie sonstigen Einrichtungen, die dem
Betrieb dieser ambulanten, teilstationären
und stationären zu dienen bestimmt sind,
namentlich des
"Berufsgenossenschaftliches
Universitätsklinikum Bergmannsheil",
bb)Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere
nach Maßgabe des Kooperationsvertrages
im Bochumer Modell1 in der jeweils
geltenden Fassung, nebst der aktiven
Durchführung entsprechender
wissenschaftlicher Arbeiten zur
Fortentwicklung der stationären und
ambulanten Medizin im Rahmen des
Betriebes des Bergmannsheil als
Universitätsklinikum und der zeitnahen
Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse
im Rahmen der öffentlichen Lehre und
durch Veröffentlichungen, sowie zur
Förderung der wissenschaftlichen
Forschung auf dem Gebiet der
Unfallmedizin und der berufsbedingten
Erkrankungen,
cc) Einrichtungen für die Durchführung von
Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal,
Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst,
medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. aa)
und bb) genannten sowie sonstigen
Einrichtungen, namentlich des
Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB),
der MTA-Schule und der
Krankenpflegeschule,
dd)Einrichtungen für die Durchführung von
Sportangeboten zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit sowie
Förderung der körperlichen
Leistungsfähigkeit, insbesondere in den
Bereichen Präventionssport,
Behindertensport und Rehabilitationssport,
ee)Einrichtungen für die Betreuung von
Kindern, insbesondere Kindertagesstätten
und Kindergärten;
b)die Beteiligung an Gesellschaften mit
gleichlautendem, der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlichem
Unternehmensgegenstand, die Teilnahme
an Traumanetzwerken sowie die
Kooperation mit Universitäten,
Universitätskliniken und Trägern anderer
Gesundheitseinrichtungen in Forschung,
Lehre und Patientenbehandlung,
insbesondere zur Entwicklung und
Umsetzung von Behandlungskonzepten;
eine Beteiligung an Gesellschaften, die
nicht ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung verfolgen, ist
ausgeschlossen, soweit eine solche
Beteiligung der Anerkennung der
Gesellschaft als gemeinnützig
entgegensteht;
c)die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der unter (2) Satz 1 genannten
Zwecke durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft, soweit
sichergestellt ist, dass der Empfänger die
Mittel zweckentsprechend verwendet;
d)als auch das planmäßige
Zusammenwirken mit weiteren
steuerbegünstigten Körperschaften, welche
die Voraussetzungen im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis
68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2)
Satz 1 genannten steuerbegünstigten
Zwecke:
und zwar erbringt die Gesellschaft
verschiedene Dienst- und
Versorgungsleistungen für mit der BG
Kliniken- Klinikverbund der gesetzlichen
Unfallversicherungen gGmbH in einer
Konzernstuktur unmittelbar oder mittelbar
verbundenen Unternehmen sowie für
weitere in der Anlage zur Satzung
bezeichnete Körperschaften und nimmt die
Dienst- und Versorgungsleistungen von
konzernverbundenen Unternemen in
Anspruch, wie Management-, Beratungsund Serviceleistungen, etwa Leistungen
des Personalmanagement, des Finanz- und
Rechnungswesens und Controllings, des
Einkaufs, Nutzungsüberlassungen,
Engergieversorgungsleistungen, IT-
Dienstleistungen sowie die Überlassung
von Personal, welche im Rahmen eines
steuerbegünsigten wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 65 ff AO
erbracht werden.
(3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche
Zwecke mit derselben Intensität und zur
selben Zeit verfolgen.
(4)Die Gesellschaft darf - unter Beachtung
der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen
vornehmen, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie
darf hierzu unter Beachtung der
Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für
steuerbegünstigte Körperschaften
Gesellschaften, gleichgültig, ob sie als
gemeinnützig anerkannt sind oder nicht,
errichten oder sich an ihnen beteiligen
sowie über die unter (2) Satz 2 lit. a)
genannten Einrichtungen hinaus weitere
Zweckbetriebe zur Verwirklichung der unter
(2) Satz 1 genannten Zwecke betreiben.
Darüber hinaus kann sie auch öffentlichrechtliche Körperschaften im Sinne des (2)
Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen.
(5)Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
notwendig oder nützlich erscheinen und
nach Maßgabe der für die Gesellschafter
geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung der beteiligten
Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB
IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks - im Rahmen des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben,
insbesondere Zweigniederlassungen
errichten und Gesellschaften mit
gleichartigem oder ähnlichem
Unternehmensgegenstand gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder
mit ihnen kooperieren, sofern diese
Vorhaben im Einklang mit den seitens der
Gesellschafter wahrzunehmenden
gesetzlich vorgeschriebenen
(Pflichtaufgaben) oder zugelassenen
Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und
zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB
IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen,
Forschungskooperationen sowie
Kooperationen zum medizinischen und
technischen Know-How-Transfer,
insbesondere durch Personalaustausch,
und im Bereich der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt
zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag
der bundesunmittelbaren Gesellschafter der
für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die
Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach
§ 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder
genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5
SGB IV); die landesunmittelbaren
Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der
jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde
selbst an, es sei denn, mit dieser wurde
eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst
im Auftrag des betroffenen Gesellschafters
vereinbart. Auf Verlangen einer für einen
oder mehrere Gesellschafter zuständigen
Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft
überdies alle Unterlagen vor und erteilt
sämtliche Auskünfte, welche die
Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres
Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des
Gesellschafters respektive der
Gesellschafter benötigt .
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderung
des § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) beschlossen.
a)
15.12.2022
Immich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.