Handelsregister · HRB 102000

Chronologischer Auszug

Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt
gemeinnützige GmbH

b)
Staßfurt

c)
Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitsund Berufsförderung, vorrangig mit dem
Ziel der beruflichen Rehabilitation
Behinderter. Aufgabe des Unternehmens ist
es, den Behinderten durch umfangreiche
Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung,
Umschulung bzw. berufliche Anpassung die
Ausübung einer angemessenen Tätigkeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen. Dabei wirkt das Unternehmen
mit allen beteiligten Stellen zusammen.
Wird das Berufsförderungswerk durch die
berufliche Rehabilitation Behinderter nicht
voll in Anspruch genommen, können auch
Nichtbehinderte im Bedarfsfall beruflich
aus- und fortgebildet oder umgeschult
werden. Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Aufgabenordnung.
26.000,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Bencinic, Harald, Goslar
einzelvertretungsberechtigt.
Einzelprokura
Krähling, Richard, Staßfurt, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.1990 zuletzt geändert am
05.04.2005
a)
13.07.2006
Krause

b)
Tag der ersten
Eintragung: 06.06.1991.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Magdeburg, HRB 2000)
getreten.
Satzung Bl. 38-45 Bd. IV
So.
2b)
Wohnort berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Bencinic, Harald, Schönebeck/Elbe
einzelvertretungsberechtigt.
Einzelprokura:
Wohnort berichtigt, nun:
Krähling, Richard, Nienburg/Saale, *XX.XX.XXXX
a)
01.06.2007
Urban
3a)
Nach fehlerhafter Umschreibung von Amts
wegen berichtigt:
Die Gesellschaft hat einen/eine
Geschäftsführer/in; diese/r vertritt die
Gesellschaft.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Memmler, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Bencinic, Harald, Schönebeck/Elbe
Prokura erloschen:
Krähling, Richard, Nienburg/Saale, *XX.XX.XXXX
a)
27.08.2008
Urban
4b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt:
Geschäftsanschrift:
Am Schütz 5, 39418 Staßfurt
Einzelprokura:
Bley, Mark, Bernburg, *XX.XX.XXXX
a)
23.11.2009
Urban
5a)
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt
gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

c)
(1) Durchführung von Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der
dauerhaften beruflichen Integration der
Teilnehmer in den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen
werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit
behinderter oder von Behinderung
bedrohter Menschen entsprechend ihrer
Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu
verbessern, herzustellen oder
wiederherzustellen. (2) Diese Leistungen
umfassen grundsätzlich: Umschulungen mit
und ohne Kammerabschluss sowohl
überbetrieblich im Berufsförderungswerk
Sachsen-Anhalt als auch betrieblich in
geeigneten Unternehmen, Berufliche
Anpassungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung, Maßnahmen im Rahmen
eines betrieblichen
Eingliederungsmanagements,
Trainingsmaßnahmen für Menschen mit
erworbenen Hirnschädigungen, mit
psychischen Beeinträchtigungen und
weitere Zielgruppen, soweit diese den in
Absatz 1 genannten Zielen entsprechen,
sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe
am Arbeitsleben, um behinderten oder von
Behinderung bedrohten Menschen eine
geeignete Beschäftigung oder eine
selbständige Tätigkeit zu ermöglichen oder
zu erhalten.(3) Diese Leistungen umfassen
auch medizinische, psychologische,
sozialpädagogische und pädagogische
Hilfen, soweit diese erforderlich sind, um
die in Absatz 1 genannten Ziele zu
erreichen oder zu sichern. (4) Wird das
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt
durch die in Absatz 2 und 3 genannten
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
nicht voll in Anspruch genommen, können
auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und
Weiterbildung sowie Umschulungen für
nichtbehinderte Menschen durchgeführt
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 hat die
Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma,
Gegenstand des Unternehmens.
a)
28.02.2013
Storbeck
6c)
(1) Durchführung von Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der
dauerhaften beruflichen Integration der
Teilnehmer in den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen
werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit
behinderter oder von Behinderung
bedrohter Menschen entsprechend ihrer
Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu
verbessern, herzustellen oder
wiederherzustellen. (2) Diese Leistungen
umfassen grundsätzlich: Umschulungen mit
und ohne Kammerabschluss sowohl
überbetrieblich im Berufsförderungswerk
Sachsen-Anhalt als auch betrieblich in
geeigneten Unternehmen, Berufliche
Anpassungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung, Trainingsmaßnahmen für
Menschen mit erworbenen
Hirnschädigungen, mit psychischen
Beeinträchtigungen und weitere
Zielgruppen, soweit diese den in Absatz 1
genannten Zielen entsprechen, sonstige
Hilfen zur Förderung der Teilhabe am
Arbeitsleben, um behinderten oder von
Behinderung bedrohten Menschen eine
geeignete Beschäftigung oder eine
selbständige Tätigkeit zu ermöglichen oder
zu erhalten.(3) Diese Leistungen umfassen
auch medizinische, psychologische,
sozialpädagogische und pädagogische
Hilfen, soweit diese erforderlich sind, um
die in Absatz 1 genannten Ziele zu
erreichen oder zu sichern. (4) Wird das
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt
durch die in Absatz 2 und 3 genannten
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
nicht voll in Anspruch genommen, können
auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und
Weiterbildung sowie Umschulungen für
nichtbehinderte Menschen durchgeführt
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2014 hat die
Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3
(Gemeinnützigkeit), 15 (Aufsichtsrat), 20 (Auflösung) der
Satzung beschlossen.
a)
13.11.2014
Storbeck
7Einzelprokura:
Fermumm, Jannine, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
a)
25.11.2022
Schmelzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.