Handelsregister · HRB 102000
Chronologischer Auszug
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH b) Staßfurt c) Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitsund Berufsförderung, vorrangig mit dem Ziel der beruflichen Rehabilitation Behinderter. Aufgabe des Unternehmens ist es, den Behinderten durch umfangreiche Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung, Umschulung bzw. berufliche Anpassung die Ausübung einer angemessenen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei wirkt das Unternehmen mit allen beteiligten Stellen zusammen. Wird das Berufsförderungswerk durch die berufliche Rehabilitation Behinderter nicht voll in Anspruch genommen, können auch Nichtbehinderte im Bedarfsfall beruflich aus- und fortgebildet oder umgeschult werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Aufgabenordnung. | 26.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Bencinic, Harald, Goslar einzelvertretungsberechtigt. | Einzelprokura Krähling, Richard, Staßfurt, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.11.1990 zuletzt geändert am 05.04.2005 | a) 13.07.2006 Krause b) Tag der ersten Eintragung: 06.06.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, HRB 2000) getreten. Satzung Bl. 38-45 Bd. IV So. |
| 2 | b) Wohnort berichtigt, nun: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Bencinic, Harald, Schönebeck/Elbe einzelvertretungsberechtigt. | Einzelprokura: Wohnort berichtigt, nun: Krähling, Richard, Nienburg/Saale, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2007 Urban | |||
| 3 | a) Nach fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat einen/eine Geschäftsführer/in; diese/r vertritt die Gesellschaft. b) Bestellt: Geschäftsführer: Memmler, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Bencinic, Harald, Schönebeck/Elbe | Prokura erloschen: Krähling, Richard, Nienburg/Saale, *XX.XX.XXXX | a) 27.08.2008 Urban | |||
| 4 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Am Schütz 5, 39418 Staßfurt | Einzelprokura: Bley, Mark, Bernburg, *XX.XX.XXXX | a) 23.11.2009 Urban | |||
| 5 | a) Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung c) (1) Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der dauerhaften beruflichen Integration der Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. (2) Diese Leistungen umfassen grundsätzlich: Umschulungen mit und ohne Kammerabschluss sowohl überbetrieblich im Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt als auch betrieblich in geeigneten Unternehmen, Berufliche Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Maßnahmen im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, Trainingsmaßnahmen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, mit psychischen Beeinträchtigungen und weitere Zielgruppen, soweit diese den in Absatz 1 genannten Zielen entsprechen, sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen eine geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten.(3) Diese Leistungen umfassen auch medizinische, psychologische, sozialpädagogische und pädagogische Hilfen, soweit diese erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern. (4) Wird das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt durch die in Absatz 2 und 3 genannten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht voll in Anspruch genommen, können auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie Umschulungen für nichtbehinderte Menschen durchgeführt werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens. | a) 28.02.2013 Storbeck | |||
| 6 | c) (1) Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der dauerhaften beruflichen Integration der Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. (2) Diese Leistungen umfassen grundsätzlich: Umschulungen mit und ohne Kammerabschluss sowohl überbetrieblich im Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt als auch betrieblich in geeigneten Unternehmen, Berufliche Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Trainingsmaßnahmen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, mit psychischen Beeinträchtigungen und weitere Zielgruppen, soweit diese den in Absatz 1 genannten Zielen entsprechen, sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen eine geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten.(3) Diese Leistungen umfassen auch medizinische, psychologische, sozialpädagogische und pädagogische Hilfen, soweit diese erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern. (4) Wird das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt durch die in Absatz 2 und 3 genannten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht voll in Anspruch genommen, können auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie Umschulungen für nichtbehinderte Menschen durchgeführt werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Gemeinnützigkeit), 15 (Aufsichtsrat), 20 (Auflösung) der Satzung beschlossen. | a) 13.11.2014 Storbeck | |||
| 7 | Einzelprokura: Fermumm, Jannine, Magdeburg, *XX.XX.XXXX | a) 25.11.2022 Schmelzer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.