Handelsregister · HRB 401122
Chronologischer Auszug
Berufsbildungszentrum Nordhausen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Jena
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Nordhausen c) Förderung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr sowie der Verkehrssicherheit. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf einen eigenwirtschaftlichen Zweck oder Gewinn gerichtet, sondern dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle interessierten Teilnehmerkreise. Dazu hält sie insbesondere Kontakt zu allen Behörden und Organisationen, die sich mit der beruflichen Bildung beschäftigen und wirkt mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den gemeinnützigen Gesellschaftszweck fördern. | 102.258,37 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Salomon, Olaf, Verkehrsingenieur, Nordhausen einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.01.1991 zuletzt geändert am 04.12.2003 | a) 08.12.2005 Csengö b) Tag der ersten Eintragung: 14.01.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 67 SB | |
| 2 | Einzelprokura: Zimmermann, Frank, Sondershausen, *XX.XX.XXXX Zänker, Dietmar, Nordhausen, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2009 Priedigkeit | ||||
| 3 | b) Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 2, 99734 Nordhausen c) (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung und Förderung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr sowie der Förderung der Unfallverhütung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle interessierten Teilnehmerkreise. Dazu hält sie insbesondere Kontakt zu allen Behörden und Organisationen, die sich mit der beruflichen Bildung beschäftigen und wirkt mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr sowie der Förderung der Unfallverhütung. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. (5) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Erarbeitung eines Bildungsangebotes für alle Berufszweige des Transport- und Verkehrswesens, öffentliche Betriebe mit eigenen Transportkapazitäten sowie anderer Branchen; b) Konzeption und Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungslehrgängen als Maßnahmen der beruflichen Bildung; c) Aus- und Fortbildung von Ausbildungspersonal, Verkehrs- und Fahrschullehrern sowie Anleitern und Führungskräften; d) Übernahme von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie der Verkehrsunfallforschung; e) Planung, Organisation und Durchführung von Verkehrssicherheitsveranstaltungen für alle Teilnehmergruppen des Straßenverkehrs. (6) Die Gesellschaft macht es sich zur Aufgabe, alle Bildungsveranstaltungen in zeitgemäßen, praxisgerechten Formen durchzuführen. Es sollen insbesondere Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen in die Lage versetzt werden, mit den wachsenden Bildungsanforderungen der Wirtschaft Schritt zu halten. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 15 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 23.12.2014 Kießling | |||
| 4 | c) ist die Durchführung und Förderung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr, in weiteren gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen sowie der Förderung der Unfallverhütung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle interessierten Teilnehmerkreise. Dazu hält sie insbesondere Kontakt zu allen Behörden und Organisationen, die sich mit der beruflichen Bildung beschäftigen und wirkt mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr, in weiteren gewerblichtechnischen und kaufmännischen Berufen sowie der Förderung der Unfallverhütung. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. (5) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Erarbeitung eines Bildungsangebotes für alle Berufszweige des Transport- und Verkehrswesens, öffentliche Betriebe mit eigenen Transportkapazitäten sowie anderer Branchen; b) Konzeption und Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungslehrgängen als Maßnahmen der beruflichen Bildung für gewerblichtechnische und kaufmännische Berufe; c) Aus- und Fortbildung von Ausbildungspersonal, Verkehrs- und Fahrschullehrern sowie Anleitern und Führungskräften; d) Übernahme von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie der Verkehrsunfallforschung; e) Planung, Organisation und Durchführung von Verkehrssicherheitsveranstaltungen für alle Teilnehmergruppen des Straßenverkehrs; f) Außerbetriebliche Ausbildung in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen; g) Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -orientierung. (6) Die Gesellschaft macht es sich zur Aufgabe, alle Bildungsveranstaltungen in zeitgemäßen, praxisgerechten Formen durchzuführen. Es sollen insbesondere Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen in die Lage versetzt werden, mit den wachsenden Bildungsanforderungen der Wirtschaft Schritt zu halten. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Salomon, Olaf, Nordhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 15.02.2016 Kolmanko | ||
| 5 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Freiherr-vom-Stein-Straße 33, 99734 Nordhausen | a) 01.09.2016 Kolmanko | ||||
| 6 | a) Berufsbildungszentrum Nordhausen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBZ gGmbH) | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 9 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 11 (Gesellschafterversammlung) und 13 (Wirtschaftsplan) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 21.11.2016 Bitter | |||
| 7 | b) Geändert, nun: Geschäftsführer: Salomon, Olaf, Nordhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 01.12.2016 Bitter | ||||
| 8 | Prokura erloschen: Zimmermann, Frank, Sondershausen, *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Domann, Marcus, Nordhausen, *XX.XX.XXXX | a) 08.05.2018 Bitter | ||||
| 9 | a) Berufsbildungszentrum Nordhausen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde u.a. die Firma geändert. | a) 20.06.2018 Geilfuß | |||
| 10 | Prokura erloschen: Zänker, Dietmar, Nordhausen, *XX.XX.XXXX | a) 06.09.2022 Werner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.