Handelsregister · VR 7446

Chronologischer Auszug

Berolina Jugend- und Seniorenverein · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berolina Jugend- und Seniorenverein

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem
Schriftführer, dem Kassierer sowie einer Person, die mit
Sonderaufgaben betraut wird (Präsidium).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
nicht mehr als 2.000,00 DM belasten, ist der Präsident und
ein weiteres Präsidiumsmitglied bevollmächtigt. Für den
Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr
als 2.000,00 DM belasten, und für Dienstverträge braucht
das Präsidium die Zustimmung des Vereinsausschusses.
Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des
Präsidiums insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift sowohl des
Kassierers, als auch eines weiteren Präsidiumsmitgliedes.

b)
Präsident:

1.
Flottmann, Ernst, Berlin

stellvertretender Präsident:
2.
Helling, Fritz, Berlin

Vorstandsmitglied für Sonderaufgaben:

3.
Jelinek, Heinz, Berlin

Schriftführer:

4.
Krauthahn, Karin, Berlin

Kassierer:

5.
Marschner, Joachim, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 21.07.1983 mit Änderung vom 27.08.1983.
a)
17.10.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 6-21
Beschluss Bl. 24

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.