Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Fortsetzung des bisher von der Kommanditgesellschaft Berns u. Labusch K.G. Sack- und Planenfabrik in Haiger betriebenen Herstellungs- und Handelsbetriebes.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Osman Demir
Haiger
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.06.1979 zuletzt geändert am 21.03.1994
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, daß sich die bisher unter HRA 1141 bei dem Amtsgericht Dillenburg eingetragene Kommanditgesellschaft Berns u. Labusch Sack- und Planenfabrik, Haiger, durch Gesellschafterbeschluß vom 25.6.1979 nach dem Umwandlungsgesetz in der Fassung vom 06.11.1969 durch Übertragung ihres Vermögens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt hat.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.09.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 11 ff. Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.