Handelsregister · HRB 201034

Chronologischer Auszug

Bernhard Voshaar 2. Vermögens-, Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bernhard Voshaar 2. Vermögens-,
Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH

b)
Neuenhaus

c)
Die Verwaltung des
Gesellschaftsvermögens sowie die direkte
oder indirekte Beteiligung an anderen
Unternehmen einschließlich der
Übernahme der persönlichen Haftung
und/oder Übernahme von deren Vertretung.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder
ähnliche Unternehmen erwerben, sich an
solchen beteiligen und
Zweigniederlassungen errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Voshaar, Bernhard, Neuenhaus, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2007
a)
25.05.2007
Korte-Daling
2b)
Geschäftsanschrift:
Hans-Voshaar-Straße 5, 49828 Neuenhaus
a)
29.10.2014
Draheim

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.