Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Verbindung mit einem Prokuristen oder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser allein vertretungsberechtigt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, diesen oder einzelnen von ihnen das Recht zur Alleinvertretung erteilt werden. Ferner können die Geschäftsführer durch Beschluss der Gesellschafterversammlung für einzelne Rechtsgeschäfte oder für alle Arten von Rechtsgeschäften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Webers
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21. Februar 1995
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 30. Mai 1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 3 ff. Sonderband
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