Projektentwicklung von Sanierungs-/Denkmalschutz- oder sonstigen Immobilien auf eigene Rechnung oder für fremde Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an den Kommanditgesellschaften in Firma Projektentwicklungsfonds Boxhagener Straße GmbH & Co. KG sowie PreisWert Fonds GmbH & Co. KG
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Berner Group Beteiligungs GmbH
Potsdam
Geschäftsführer(in)
Claire Louise Hensley
Minehead, Somerset
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 6 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 10 ff. Sonderband
Blatt 15 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 19 ff Sonderband
Beschluss Blatt 26 f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 32 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 37 ff. Sonderband
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.02.2012 mit der J.A.J. van Herpen Beheer Tilburg B.V. mit Sitz in Dordrecht (Amtsgericht Rotterdam, Registernummer 18007800) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.