Verlegen von Börseninformationsdiensten und das Betreiben provisionspflichtiger Vermittlungsgeschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis übertragen werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung können einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gunnar Tinjar
Mühlheim an der Ruhr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20. Januar 2011
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.