Handelsregister · HRB 101860
Chronologischer Auszug
Bernd Lanius GmbH - Der Malermeister · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bernd Lanius GmbH - Der Malermeister b) Köln Geschäftsanschrift: Dombacher Straße 4, 51065 Köln c) Raum- und Oberflächengestaltung sowie Ausführung von Maler- und Tapezierarbeiten aller Art, die Beseitigung von Wasser-, Brand- und Schimmelschäden sowie Betonsanierung, die Schall- und Wärmedämmung im Innenund Außenbereich von Gebäuden einschließlich Wärmedämmverbundsystemen, die Verlegung von Fußbodenbelägen, die Erbringung von Trockenbauarbeiten und sonstigen, mit Ausbauten von Gebäuden zusammenhängende bzw. artverwandte Tätigkeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Lanius, Heinz Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2020 | a) 03.06.2020 Keusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.