Handelsregister · HRB 191341

Registerinformationen

Bernau Invest GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bernau Invest GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Grünwald
Geschäftsanschrift
Ludwig-Ganghofer-Str. 6, 82031 Grünwald

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 191341
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
25.09.2024
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung eigenen Vermögens und Erwerb von Beteiligungen aller Art sowie Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang damit.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jan Rehbock

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2011.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) 2 (Sitz) 4 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.853,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat aufgrund des Formwechselplans vom 28.5.2024 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 9.7.2024 den grenzüberschreitenden Formwechsel in die gleichzeitig errichtete kumpanija privata / private limited liability company - Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach maltesischem Recht unter der Firma Bernau Limited mit Sitz in Sliema /Malta beschlossen. Die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Formwechsel liegen nach deutschem Recht vor. Alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, in den die Gesellschaft ihren Sitz verlegt, wirksam.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.