das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei solchen Gesellschaften einschließlich der Wahrnehmung der Funktion eines Komplementärs
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernardus Johannes Reuling
Emmerich am Rhein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Norbert Steffen
Hamburg
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 5-9 Sonderband
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