Handelsregister · VR 480064

Chronologischer Auszug

Bermersbacher Gastgeber e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verkehrsverein Bermersbach/Strohbach/Fußbach e.V.

b)
Gengenbach
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorstand und dem stellvertretenden Vorstand. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Armbruster, Manfred, Gengenbach
Stellvertretende Vorsitzende:
Seiler, Anita, Gengenbach
a)
Verein
Satzung vom 19.02.1972 mit Änderung vom 07.02.1976.
a)
11.12.2014
Hurst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
04.08.1972
2a)
Name geändert; nun:
Bermersbacher Gastgeber e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind mindestens 3.
Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei von ihnen vertreten
gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Armbruster, Manfred, Gengenbach

Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Seiler, Anita, Gengenbach

Bestellt als
Vorstand:
Kälble, Petra Maria, geb. Göppert, Gengenbach,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Wolter, Silvia Zäzilia, geb. Suhm, Gengenbach,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Schilli, Harald, Gengenbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der
Vorstand) und § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
02.12.2015
Müller

b)
Geänderte Satzung:
AS 143 ff.

Änderungsbeschluss:
AS 85 ff. u. 131 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.