Handelsregister · HRB 209857

Chronologischer Auszug

Berlinka Immobilien GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berlinka Immobilien GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Flottenstraße 56, 13407 Berlin

c)
An- und Vekauf von Immobilien, grundstücksgleichen Rechten,
Grundstücksentwicklung und deren Bebauung, Teilung nach dem
WEG und Beteiligung an Projektgesellschaften im Grundstücksbereich, Bewirtschaftung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien mit Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Moch, David, *XX.XX.XXXX, Ludwigsfelde

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
23.05.2019
a)
02.09.2019
Dr. Dr. Schulte
2b)
Geschäftsanschrift:
Landsberger Allee 366, 12681
Berlin
a)
03.10.2019
Lampe
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
28.12.2023 (AZ: 36b IN 7879/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
05.01.2024
Lampe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.