Handelsregister · HRB 242857

Chronologischer Auszug

Berlinka 112 GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berlinka 112 GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
c/o Berlinka Holding GmbH,
Landsberger Allee 366, 12681
Berlin

c)
An- und Verkauf von Immobilien, grundstücksgleichen Rechten, Grundstücksentwicklung und
deren Bebauung, Teilung nach
dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Beteiligung an
Projektgesellschaften im Grundstücksbereich, Bewirtschaftung
und Verwaltung eigener und
fremder Immobilien sowie Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) werden nicht ausgeübt.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Dokudaev, Schamil, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
27.04.2022
a)
07.06.2022
Dr. Kuhlmann
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
28.12.2023 (AZ: 36b IN 7875/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
05.01.2024
Lampe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.