Handelsregister · VR 753
Chronologischer Auszug
Berliner Trabrenn-Verein e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Berliner Trabrenn-Verein e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) Vorsitzender: 1. Mommert, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Brammer stellvertretender Vorsitzender: 2. Kwiet, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 3. Schirmann, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 4. Reinke, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 29.01.1910. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 25.02.1994 mit letzter Änderung vom 26.05.2000. | a) 02.11.2006 Pacholke b) Satzung Bl. 116-130 Beschluss Bl.168-170, 180-181 Bd. 3 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Mommert, Ulrich Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Schirmann, Matthias Änderung zu Nr. 4: Vorsitzender: Reinke, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand), § 13 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Rechnungslegung) beschlossen. | a) 09.10.2013 Dambietz b) Beschluss Bl. 36-40,78-81(43-51) | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) und § 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 06.01.2014 Herrmann b) Beschluss Bl. 91/93 Bd. IV), (Bl. 94 - 102 Bd. IV) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.