Handelsregister · VR 3563

Chronologischer Auszug

Berliner Sport-Club Eintracht/Südring 1931 · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berliner Sport-Club Eintracht/Südring 1931

b)
Berlin
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Worm, Gerhard, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Nicolaus, Udo Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 31.08.1961 und zuletzt geändert am 11.09.1999.
a)
26.10.2006
Dulian
b)
Satzung Bl.4 ff.
Beschluss Bl.70,
77-79, 87-93

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:
2. Nicolaus, Udo Jürgen

zweiter Vorsitzender:
3.
Nehmer, Günter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.08.2012
Dambietz
3b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:
1. Worm, Gerhard

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
3. Nehmer, Günter

erster Vorsitzender:
4.
Häfelinger, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
5.
Witte, Mathias, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
23.05.2018
Dambietz
4a)
Die Hauptversammlung vom 13.05.2022 hat die
Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
11.08.2022
Ulus
b)
Satzung Bl.
153-161
Beschluss Bl.
142-152
5b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
4. Häfelinger, Michael

Änderung zu Nr. 5:
erster Vorsitzender:
Witte, Mathias, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
6.
Leistikow, Mathias, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
08.06.2023
Ulus
6b)
Die Eintragung zu Nr. 6 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
zweiter Vorsitzender:
Leistikow, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
28.06.2023
Ulus
7a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
a)
23.10.2024
Ulus

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.