Handelsregister · VR 1134
Chronologischer Auszug
Berliner Schützengesellschaft e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Berliner Schützengesellschaft b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Mitgliederversammlung bestellt einen Verwaltungsbeirat, der besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB ist. Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ständige Mitglieder im Verwaltungsbeirat. Der Verwaltungsbeirat ist für alle Angelegenheiten von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie dinglichen Rechten an Grundstücken zuständig. Mindestens drei Beiratsmitglieder gemeinsam vertreten den Verwaltungsbeirat. Rechtsgeschäfte des Vorstandes bezüglich des An- und Verkaufs von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie dinglichen Rechten an Grundstücken bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verwaltungsbeirates. Gleiches gilt für Zahlungsverfügungen ab einem Betrag von 20.000,-- DM. b) Vorsitzender: 1. Schulz, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertretender Vorsitzender: 2. Neumann, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: 3. Naumann, Werner, Berlin Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: 4. Frost, Klaus-Dieter, Berlin Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: 5. Lindau, Klaus, Berlin Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: 6. Neumann, Peter, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 24.08.1900/18.07.1901, zuletzt geändert und neu gefasst am 15.01.1977, zuletzt geändert am 11.02.2001. | a) 12.10.2006 Wirth b) Satzung Bl. 513-518 Beschluss Bl. 567, 38-42, 86, 96 Bd. 3 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) stellvertretende Vorsitzende: 7. Naumann, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin Nicht mehr Vorsitzender: 1. Schulz, Stephan Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Neumann, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 13.08.2009 Hanney | ||
| 3 | a) Berliner Schützengesellschaft e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Mitgliederversammlung bestellt einen Verwaltungsbeirat, der besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB ist. Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ständige Mitglieder im Verwaltungsbeirat. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für Beschlussfassungen über An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Rechtsgeschäfte des Vorstands bedürfen ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verwaltungsbeirates, sobald diese einen Wert von 10.000,00 Euro übersteigen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 16.11.2009 Dambietz b) Satzung Bl. 189-198 Beschluss Bl. 188, 188 r |
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Mitgliederversammlung bestellt einen Verwaltungsbeirat, der besonderer Vertreter gem. § 30 BGB ist. Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ständige Mitglieder im Verwaltungsbeirat. Mindestens drei Beiratsmitglieder gemeinsam vertreten den Verwaltungsbeirat. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Beschlussfassung über den An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Rechtsgeschäfte des Vorstandes mit einem Wert über 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsbeirates. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zwecke), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe des Vereins), § 10 (Vorstand und erweiterter Vorstand), § 11 (Verwaltungsbeirat) und § 13 (Ehrenrat) beschlossen. | a) 19.12.2019 Tritthart b) Beschluss Bl.216-220/238-242 (221-231) Bd. III |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.