Handelsregister · VR 1134

Chronologischer Auszug

Berliner Schützengesellschaft e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berliner Schützengesellschaft

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung bestellt einen Verwaltungsbeirat, der besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB ist.

Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind
ständige Mitglieder im Verwaltungsbeirat.

Der Verwaltungsbeirat ist für alle Angelegenheiten von
Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie dinglichen Rechten an Grundstücken zuständig.

Mindestens drei Beiratsmitglieder gemeinsam vertreten
den Verwaltungsbeirat.

Rechtsgeschäfte des Vorstandes bezüglich des An- und
Verkaufs von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie dinglichen Rechten an Grundstücken bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verwaltungsbeirates. Gleiches gilt für Zahlungsverfügungen ab einem
Betrag von 20.000,-- DM.

b)
Vorsitzender:

1.
Schulz, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Neumann, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin

Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:

3.
Naumann, Werner, Berlin

Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:

4.
Frost, Klaus-Dieter, Berlin

Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:

5.
Lindau, Klaus, Berlin

Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
6.
Neumann, Peter, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am
24.08.1900/18.07.1901, zuletzt geändert und
neu gefasst am 15.01.1977, zuletzt geändert am
11.02.2001.
a)
12.10.2006
Wirth
b)
Satzung Bl.
513-518
Beschluss Bl.
567, 38-42, 86,
96 Bd. 3

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
stellvertretende Vorsitzende:
7.
Naumann, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin

Nicht mehr Vorsitzender:
1. Schulz, Stephan

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Neumann, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.08.2009
Hanney
3a)
Berliner Schützengesellschaft e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung bestellt einen Verwaltungsbeirat, der besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB ist.
Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind
ständige Mitglieder im Verwaltungsbeirat. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für Beschlussfassungen über
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Rechtsgeschäfte des Vorstands bedürfen ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verwaltungsbeirates, sobald diese einen Wert von 10.000,00 Euro übersteigen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2009 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
16.11.2009
Dambietz
b)
Satzung Bl.
189-198
Beschluss Bl.
188, 188 r
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung bestellt einen Verwaltungsbeirat, der besonderer Vertreter gem. § 30 BGB ist. Der
Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ständige
Mitglieder im Verwaltungsbeirat. Mindestens drei Beiratsmitglieder gemeinsam vertreten den Verwaltungsbeirat.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Beschlussfassung über den An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Rechtsgeschäfte des Vorstandes mit einem Wert über
10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsbeirates.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz),
§ 2 (Zwecke), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe des
Vereins), § 10 (Vorstand und erweiterter Vorstand), § 11 (Verwaltungsbeirat) und § 13 (Ehrenrat) beschlossen.
a)
19.12.2019
Tritthart
b)
Beschluss
Bl.216-220/238-242
(221-231) Bd. III

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.