Handelsregister · VR 7553

Chronologischer Auszug

Berliner Pool Gemeinschaft Linde-Mariendorf (BPG Linde-Mariendorf) e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berliner Pool Gemeinschaft Linde-Mariendorf (BPG
Linde-Mariendorf) e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei der
vorstehend genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte)
sowie außerdem zum Abschluss von Rechtsgeschäften
jeglicher Art, die Verpflichtungen begründen könnten, die
den Betrag von 500,- Euro übersteigen, die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Finanzielle
Leistungen für Mietobjekte dürfen ohne die Zustimmung
der Mitgliederversammlung den monatlichen Betrag von
700,- Euro nicht übersteigen.

b)
Vorsitzender:

1.
Mikus, Ralf-Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:
2.
Mikus, Angelika, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwart:

3.
Kaldewey, Nicole, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 04.11.1983 mit Änderung und Neufassung vom 21.08.2004.
a)
18.10.2006
Beyer
b)
Satzung Bl.
28-33
Beschluss Bl. 27

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.