Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Intendanten als Vorsitzenden, dem künstlerischen Leiter und dem Finanzvorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Uwe Mehlitz
Berlin
274
Jan Olberg
Königs Wusterhausen
274
Dirk Beyer
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.