Handelsregister · VR 15459
Chronologischer Auszug
Berliner Komitee für strategische Partnerschaft im eurasischen Raum · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Berliner Komitee für strategische Partnerschaft im eurasischen Raum b) Frankfurt am Main | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht der einzelnen Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,- EUR die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich ist. b) Vorstand: Andrianov, Svyatoslav, Velikij Novgorod/Russische Föderation, *XX.XX.XXXX Vorstand: Korobka, Konstantin, Velikij Novgorod/Russische Föderation, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Föll, Falk W., Mössingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Buzhov, Anton, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.11.2013 mit Änderung vom 03.03.2014. Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2014 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) VR 33117 B) nach Frankfurt am Main beschlossen. | a) 06.11.2014 Leifert b) Fall 1 Satzung Blatt 8 - 13 Sonderband |
| 2 | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht der einzelnen Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,- EUR die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich ist. Der Schatzmeister ist unbeschränkt alleinvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Vorstand) und 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 09.01.2015 Leifert b) Aktuelle Satzung Blatt 20 - 24 Sonderband Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.