Handelsregister · VR 15459

Chronologischer Auszug

Berliner Komitee für strategische Partnerschaft im eurasischen Raum · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berliner Komitee für strategische Partnerschaft im eurasischen
Raum

b)
Frankfurt am Main
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die
Vertretungsmacht der einzelnen Vorstandsmitglieder ist
in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit
einem Geschäftswert von über 5.000,- EUR die
Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich ist.

b)
Vorstand:
Andrianov, Svyatoslav, Velikij Novgorod/Russische
Föderation, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Korobka, Konstantin, Velikij Novgorod/Russische
Föderation, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Föll, Falk W., Mössingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Buzhov, Anton, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 07.11.2013 mit Änderung vom 03.03.2014.

Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2014 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin
(bisher Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) VR 33117 B) nach Frankfurt am Main
beschlossen.
a)
06.11.2014
Leifert

b)
Fall 1

Satzung Blatt 8 - 13 Sonderband
2a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die
Vertretungsmacht der einzelnen Vorstandsmitglieder ist
in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit
einem Geschäftswert von über 5.000,- EUR die
Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich ist.
Der Schatzmeister ist unbeschränkt
alleinvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8
(Vorstand) und 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
09.01.2015
Leifert

b)
Aktuelle Satzung Blatt 20 - 24
Sonderband
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.