Handelsregister · VR 29719

Chronologischer Auszug

Berliner Hörspielfestival e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berliner Hörspielfestival e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Bischof, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Fersch, Michael, *XX.XX.XXXX, Wiesentheid
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 23.01.2010

Durch Vorstandsbeschluss vom 17.06.2010 wurde
die Satzung geändert in § 7 (Mitgliederversammlung)
a)
06.07.2010
Dambietz
b)
Satzung Bl.
12-14
Beschluss Bl. 11
2b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Bischof, Jan

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Fersch, Michael
zweite Vorsitzende:
3.
Luncke, Stella, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:
4.
Dr. Pinto, Vito, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.01.2016
Pietsch
3b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende:
3. Luncke, Stella

Nicht mehr erster Vorsitzender:
4. Dr. Pinto, Vito

Vorstandsmitglied:
5.
Andrisevic, Andreja, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
6.
Dr. Föllmer, Golo, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
7.
Kuhnekath, Kerstin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
8.
Meißner, Jochen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
9.
Vormelker, Silvia Ulrike, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Eintragung), § 3 (Vereinszweck), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (vertretungsberechtigter Vorstand
gem. § 26 BGB), § 9 wurde gestrichen, womit sich
die Nummerierung der folgenden Paragraphen
veränderte: aus § 10 wurde § 9, aus § 11 wurde
§10 beschlossen.
a)
15.05.2019
Mitschke
b)
Beschluss
Bl.28/29,35-37
( 30 - 31)
4a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei bis maximal sechs Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
a)
08.01.2020
Berg
b)
Berichtigung zur
Eintragung Nr.3
Spalte 3 a)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.