Handelsregister · VR 20328

Chronologischer Auszug

Berliner helfen e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berliner helfen e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Beide Vorstandsmitglieder sind befugt, über Leistungsbewilligungen bis zu 3.000.-- Euro allein zu beschließen.
Beschlüsse über Leistungsbewilligungen über 3.000.-- Euro müssen von beiden Vorstandsmitgliedern gemeinsam
gefasst werden.

b)
zweiter Vorsitzender:

1.
Sens, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:

2.
Peters, Jan-Eric, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 28.07.2000

Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 17.06.2003
a)
10.07.2006
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl.
10-16
Beschluss
Bl.56,41-43,92,94
2b)
Ausgeschieden:
1. Sens, Ulrich
Ausgeschieden:
2. Peters, Jan-Eric

erster Vorsitzender:
3.
Erdmann, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
4.
Lingnau, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
14.07.2006
Pirwitz
3b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
4. Lingnau, Ulrich

zweiter Vorsitzender:
5.
Rüth, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
02.12.2009
Erdmann
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2009 hat
die Änderung der Satzung in der Präambel beschlossen.
a)
02.03.2010
Erdmann
b)
Satzung Bl.
147-153
Beschluss Bl.
142-144
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und einem
Beisitzer.

Die Vorsitzenden sind allein vertretungsberechtigt.
Die beiden Vorsitzenden sind befugt, über Leistungsbewilligungen bis zu 3.000 Euro allein zu beschließen. Beschlüsse über 3.000 Euro müssen vom Gesamtvorstand
gefasst werden.

b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

5. Rüth, Christoph

Beisitzerin:

6.
Eckstein-Hörske, Mandy, *XX.XX.XXXX, Berlin
zweiter Vorsitzender:

7.
Reimer, Ulf, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand)
und § 8 (Rechte und Pflichten des Vorstandes) beschlossen.
a)
06.11.2013
Müller
b)
Satzung Bl.
10-16
Beschluss Bl.
173 (177-183)
6b)
Nicht mehr Beisitzerin:
6. Eckstein-Hörske, Mandy

Beisitzer:
8.
Thiel, Tobias, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft)
beschlossen.
a)
21.01.2015
Pietsch
b)
Beschluss Bl.194
(196-202)
7b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
7. Reimer, Ulf

zweiter Vorsitzender :
9.
Schiller, Jan Paul, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2016 hat
die Änderung der Satzung in der Präambel beschlossen.

Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom
07.09.2016 bis 15.09.2016 im schriftlichen Verfahren die Ergänzung des § 2 (Zweck des Vereins)
beschlossen.
a)
25.11.2016
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl.8-11 Bd.2

Beschluss
Bl.13/29 (15-21)
Bd.2
8b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
3. Erdmann, Carsten

erste Vorsitzende:
10.
Richter, Christine, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
15.08.2018
Kalinowski
9b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender :
9. Schiller, Jan Paul

Nicht mehr erste Vorsitzende:
10. Richter, Christine

zweite Vorsitzende:
11.
Freise, Martina, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:
12.
Quoos, Jörg Christian, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow
a)
29.08.2023
Pacholke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.