Handelsregister · HRB 207612
Chronologischer Auszug
Berliner Freitagsrunde gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Berliner Freitagsrunde gGmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Carmerstraße 2, 10623 Berlin c) 1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu rechtsstaatlichem Verhalten, Toleranz, Fähigkeit der Urteilsbildung und gesellschaftlichem Engagement (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 53 Abs. 2 Nr. 13 AO), die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen, steuerbegünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 2. Klargestellt wird, dass politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien u. dgl.) grundsätzlich nicht zu den Unternehmensgegenständen der Gesellschaft gemäß Ziffer 1 zählen. Eine politische Tätigkeit kann jedoch dann stattfinden, wenn eine (gemeinnützige) Tätigkeit im Sinne von Ziffer 1 nach den Verhältnissen im Einzelfall zwangsläufig mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist und die unmittelbare Einwirkung auf die politischen Parteien und die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des Unternehmensgegenstands weit in den Hintergrund tritt, wenn sie also gelegentlich zu tagespolitischen Themen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes Stellung nimmt. Entscheidend ist, dass die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist oder wird, sondern der Vermittlung des Gegenstandes der Gesellschaft dient. 3. Die in Ziffer 1 aufgeführten Unternehmensgegenstände werden verwirklicht durch Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen und grundsätzlichen gesellschaftsrelevanten nationalen und internationalen Themen, die Förderung des Austausches zwischen Verantwortungsträgern in Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft, die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen gesellschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Wissenschaft und gesellschaftsrelevanten Institutionen, die Durchführung von Veranstaltungen zur Vermittlung des Verständnisses anderer Kulturen. | 28.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Diese vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Lieber, Hugo-Hasso, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 2. Waiser, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 30.11.2018 mit Änderung vom 03.06.2019 in § 2 (Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 14 (Auflösung oder Beendigung der Gesellschaft) | a) 15.06.2019 Dr. Dr. Schulte | |
| 2 | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Lieber, Hugo-Hasso | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.01.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9 (Vertretung). | a) 16.04.2020 Dr. Kuhlmann | |||
| 3 | b) Geschäftsführer: 3. Sünder, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 19.03.2021 Dombowski | ||||
| 4 | 32.000 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 ist das Stammkapital um 4.000 EUR auf 32.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). | a) 26.11.2021 Berge | |||
| 5 | c) 1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu rechtsstaatlichem Verhalten, Toleranz, Fähigkeit der Urteilsbildung und gesellschaftlichem Engagement (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kul-tur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 53 Abs. 2 Nr. 13 AO), die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen, steuerbegünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 2. Klargestellt wird, dass politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien u. dgl.) grundsätzlich nicht zu den Unternehmensgegenständen der Gesellschaft gemäß Ziffer 1 zählen. Eine politische Tätigkeit kann jedoch dann stattfinden, wenn eine (gemeinnützige) Tätigkeit im Sinne von Ziffer 1 nach den Verhältnissen im Einzelfall zwangsläufig mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist und die unmittelbare Einwirkung auf die politischen Parteien und die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des Unternehmensgegenstands weit in den Hintergrund tritt, wenn sie also gelegentlich zu tagespolitischen Themen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes Stellung nimmt. Entscheidend ist, dass die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist oder wird, sondern der Vermittlung des Gegenstandes der Gesellschaft dient. 3. Die in Ziffer 1 aufgeführten Unternehmensgegenstände werden verwirklicht durch: Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen und grundsätzlichen gesellschaftsrelevanten nationalen und internationalen Themen, die Förderung des Austausches zwischen Verantwortungsträgern in Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft, die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen gesellschaftlichen und öffentlichrechtlichen Körperschaften in Wissenschaft und gesellschaftsrelevanten Institutionen, die Durchführung von Veranstaltungen zur Vermittlung des Verständnisses anderer Kulturen. 4. Die Ziffer 1 aufgeführten Unternehmensgegenstände müssen nicht im gleichen Umfang verwirklicht werden. Eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch einen jeweils zweijährigen Zeit-, Maßnahmeund Finanzplan. 5. Die Förderung des Unternehmensgegenstandes schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Veranstaltungen, mit Ausnahme der Sitzungen der Organe gemäß § 4 der Satzung, sind der Allgemeinheit - ggf. gegen Erstattung der entstehenden Kosten - zugänglich. Möglich und aus Gründen der Planungssicherheit erforderlich ist es auch, vom festen Stamm der Veranstaltungsteilnehmer jährliche Beiträge zum Zweck der Kostendeckung von Veranstaltungen zu erheben. 6. Die Gesellschaft darf im Rahmen der Zusammenarbeit Mittel nur einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommen lassen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 29.08.2023 Dr. Weiland |
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