Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister als zweitem stellvertretenden Vorsitzenden. Zur Abgabe von Willenserklärungen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder zeichnungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Hans-Michael Fladée
Berlin
274
Helga Frank
Berlin
274
Michael Jupe
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.